Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Wenn ich Sie richtig verstehe, ist der Kaufvertrag noch nicht beurkundet. Damit liegt noch kein gültiger Vertrag vor. Dies wäre aber Voraussetzung für eine Abwicklung über ein Notaranderkonto. Im Vertrag müsste im Detail geregelt sein, wie die Zahlung und insbesondere den Auszahlung an den Verkäufer abläuft. Die sogenannte Treuhandvereinbarung und die Anweisungen an den Notar müssen beurkundet werden.
Sie hätten allerdings die Möglichkeit, über einen Mietvertrag mit dem Verkäufer bereits kurzfristig einzuziehen und ggf. - wenn dies gewollt ist - die gezahlte Miete auf den Kaufpreis anzurechnen. Allerdings bleiben Risiken: Solange der Kaufvertrag nicht beurkundet ist, besteht die Gefahr, dass eine der Parteien einen „Rückzieher" macht. Eine endgültige Bindung können Sie nur über eine notarielle Beurkundung erreichen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-