Sehr geehrter Fragensteller,
ich bedanke mich für Ihre Frage und hoffe Ihnen auf Basis Ihrer Angaben wie folgt weiterhelfen zu können:
Sie schildern einen fall, der natürlich so nicht hinnehmbar ist.
Sie müssen daher dem Händler unbedingt eine Frist zur Nachbesserung setzen um weiterführende Rechte geltend machen zu können.
Nachdem dieser bereits weit mehr Zeit hatte das Handy zu reparieren, als ihm eigentlich zusteht (max 2 Wochen für einen Handyschaden) sollten Sie ihm eine Frist von max. 3 weiteren Tagen setzen.
Sollte er wider erwarten dieser Frist nicht nachkommen, können Sie Verzugsschäden, Schadensersatz statt der Leistung und den Rücktritt vom Vertrag geltend machen!
Abschließend hoffe ich, Ihnen einen ersten Einblick* in die Rechtslage verschafft zu haben und stehe Ihnen jederzeit und ausgesprochen gern für (kostenlose) Rückfragen zur Verfügung!
Sollten Sie ein persönliches Gespräch wünschen, können Sie mich über 123recht.net auch im Wege einer (kostenpflichtigen) Telefonberatung konsultieren (http://www.123recht.net/loginvoip.asp?lawyerid=104930).
Da wir bundesweit tätig sind, vertrete ich Sie auch gerne anwaltlich, wenn Sie dies wünschen, wobei die Kommunikation auch via Email, Post, Fax und Telefon erfolgen kann und einer Beauftragung nicht entgegen steht.
Ich bedanke mich nochmals herzlichst für Ihre freundliche Frage und verbleibe mit freundlichen Grüßen aus München,
Ihr
Alexander Stephens
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*Hinweis:
Bei der obigen Beantwortung Ihrer Frage, die ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Bitte berücksichtigen Sie deshalb, dass dies eine umfassende juristische Begutachtung nicht ersetzen kann und soll.
Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung unter Umständen sogar völlig anders ausfallen. Nutzen Sie deshalb die kostenlose Rückfragemöglichkeit, sollten noch Fragen offen stehen. Über eine positive Bewertung durch Sie würde ich mich sehr freuen.
Sehr geehrter Herr Stephens,
die erneute Fristsetzung ist mir klar, doch die daraus entstehenden Ansprüche leider nicht.
Wie soll ich etwas durchsetzen wenn ich auf völlige Ignoranz stoße?
Ich möchte ja auch nicht die Kosten aus den Augen verlieren.
Wenn ein anwaltliches Schreiben an den Händler dann noch im finanziellen Rahmen liegt....ok.
(mit welchem finanziellen Rahmen muss ich rechnen?)
Mit freundlichen Grüßen
Telemed
Lieber Telemed,
Die Fristsetzung ist vor allem auch wichtig für den Verzugsschaden. Das bedeutet ab diesem Zeitpunkt sind auch beispielsweise die gesetzl. Anwaltskosten zu ersetzen.
Ein Anwalt könnte dann letztmalig mit einem entsprechendem Schreiben zur Rückerstattung des Kaufpreises nebst Ihren Auslagen auffordern, in einem zweiten Schritt ggf. einen Mahnbescheid oder Klage erheben. Wie gesagt, all diese Kosten (aber nur in Höhe der gesetzl. Gebühren) müsssten dann vom Gegner bezahlt werden.
Soweit Sie unsere Kanzlei hiermit beauftragen möchten, würde uns das natürlich sehr freuen und bitten Sie sich kurz per Mail (info@akmuc.de) mit uns in verbindung zu setzen.
Herzliche Grüße,
Alexander stephens