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Handy-Reparatur; Dauer 7 Wochen und kein Ende in Sicht

| 25. Oktober 2010 20:13 |
Preis: 30€ Historischer Preis
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|

Schadensersatz


Beantwortet von

Rechtsanwalt Dr. Alexander Stevens

Hallo,
hier ein paar Fakten und Daten:

Handy SonyEricsson K800i über Ebay bei einem Händler-Shop
am 13.08.10 gekauft.
Am 14.08.10 per PayPal gezahlt.
Lieferung am 20.08.10

Wegen Defekt bereits am 31.08.10 reklamiert.

Folgende Mitteilung des Händlers.

Guten Tag, Dienstag, 31.08.2010 13:40 Uhr


das tut mir sehr leid, bitte senden Sie die Ware frankiert mit Rechnungskopie und Fehlerbeschreibung an uns zurück. Sobald die Ware hier ist wird der Fehler überprüft und Sie erhalten eine Rückerstattung. Auf Anfrage bzw. Wunsch erhalten Sie auch eine Paketmarke zum ausdrucken für die Rücksendung. Danke

Bearbeitung der Retoure erfolgt 1-3 Tage nach Eingang, hierzu bitte berücksichtigen Sie die Wochenenden und Feiertage!

Herzliche Grüße,
**********(Buchhaltung)

Ich bin für Sie da:
Mo,Di,Do-Fr


Am 03.09.10 wurde das Handy von mir wieder an den Händler geschickt.

Am 09.09. bekam ich auf meine Anfrage was nun geschieht
folgende Antwort.

Guten Tag, Donnerstag, 09.09.2010 12:40 Uhr


Ihr gerät ging zum Herstller zur Reparatur.


Herzliche Grüße,
*******(Buchhaltung)

Ich bin für Sie da:
Mo,Di,Do-Fr


Seit dem bekomme ich auf eigene Nachfragen als Antwort.....
....wir haben keinen Einfluss, es dauert noch, wir melden uns.....usw.

Antwort bekomme ich immer nur dann wenn ich selbst eine Anfrage starte, dann kurz und knapp.
Auf eine Fristsetzung meinerseits mit Termin für die Nachbesserung keine Antwort!!!

Da die Sachbearbeiterin nun kurz im Urlaub war kam erneut ein Vorstoß meinerseits mit der Hoffnung etwas mehr zu bewirken.

Ich richtete nun ein Anfrage an die Vertretung, der ich mein Anliegen auf das ausstehende Handy schilderte.
Folgende Antwort:

Guten Tag, Dienstag, 19.10.2010 10:56 Uhr

ich erkundige mich sofort nach dem Status Ihres Gerätes und gebe Ihnen unmittelbar nachdem ich eine Antwort erhalten habe Bescheid.

Die lange Wartezeit und die daraus entstandenen Umstände tun mir wirklich leid. Wir werden schnellstmöglich versuchen zu einer Lösung zu kommen.

Best Regards,
********(Service)


ACHTUNG -> Neue Adresse:

**********
***********
48249 Dülmen
Germany


Das war es dann aber auch schon.

Eine weitere Anfrage meinerseits.......wie erwartet "keine Antwort"

Mittlerweile habe ich fast das Gefühl das ganze hat System und fast könnte sich mir der Verdacht aufdrängen das es auch ein §263 StGB sein könnte. (zumindest Verdacht)

Ich weiss auch nicht mehr was ich tun sollte.??

Schadenswert: 155€ ; Handy wurde als Neuware und als solches auch in der Artikelbeschreibung angepriesen.

Mit freundlichen Grüßen

Telemed

Sehr geehrter Fragensteller,

ich bedanke mich für Ihre Frage und hoffe Ihnen auf Basis Ihrer Angaben wie folgt weiterhelfen zu können:

Sie schildern einen fall, der natürlich so nicht hinnehmbar ist.

Sie müssen daher dem Händler unbedingt eine Frist zur Nachbesserung setzen um weiterführende Rechte geltend machen zu können.

Nachdem dieser bereits weit mehr Zeit hatte das Handy zu reparieren, als ihm eigentlich zusteht (max 2 Wochen für einen Handyschaden) sollten Sie ihm eine Frist von max. 3 weiteren Tagen setzen.

Sollte er wider erwarten dieser Frist nicht nachkommen, können Sie Verzugsschäden, Schadensersatz statt der Leistung und den Rücktritt vom Vertrag geltend machen!

Abschließend hoffe ich, Ihnen einen ersten Einblick* in die Rechtslage verschafft zu haben und stehe Ihnen jederzeit und ausgesprochen gern für (kostenlose) Rückfragen zur Verfügung!

Sollten Sie ein persönliches Gespräch wünschen, können Sie mich über 123recht.net auch im Wege einer (kostenpflichtigen) Telefonberatung konsultieren (http://www.123recht.net/loginvoip.asp?lawyerid=104930).

Da wir bundesweit tätig sind, vertrete ich Sie auch gerne anwaltlich, wenn Sie dies wünschen, wobei die Kommunikation auch via Email, Post, Fax und Telefon erfolgen kann und einer Beauftragung nicht entgegen steht.

Ich bedanke mich nochmals herzlichst für Ihre freundliche Frage und verbleibe mit freundlichen Grüßen aus München,

Ihr
Alexander Stephens

__________________________________________________________________________________

*Hinweis:
Bei der obigen Beantwortung Ihrer Frage, die ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Bitte berücksichtigen Sie deshalb, dass dies eine umfassende juristische Begutachtung nicht ersetzen kann und soll.
Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung unter Umständen sogar völlig anders ausfallen. Nutzen Sie deshalb die kostenlose Rückfragemöglichkeit, sollten noch Fragen offen stehen. Über eine positive Bewertung durch Sie würde ich mich sehr freuen.

Rückfrage vom Fragesteller 25. Oktober 2010 | 20:31

Sehr geehrter Herr Stephens,

die erneute Fristsetzung ist mir klar, doch die daraus entstehenden Ansprüche leider nicht.

Wie soll ich etwas durchsetzen wenn ich auf völlige Ignoranz stoße?

Ich möchte ja auch nicht die Kosten aus den Augen verlieren.

Wenn ein anwaltliches Schreiben an den Händler dann noch im finanziellen Rahmen liegt....ok.
(mit welchem finanziellen Rahmen muss ich rechnen?)

Mit freundlichen Grüßen

Telemed

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 25. Oktober 2010 | 20:36

Lieber Telemed,

Die Fristsetzung ist vor allem auch wichtig für den Verzugsschaden. Das bedeutet ab diesem Zeitpunkt sind auch beispielsweise die gesetzl. Anwaltskosten zu ersetzen.

Ein Anwalt könnte dann letztmalig mit einem entsprechendem Schreiben zur Rückerstattung des Kaufpreises nebst Ihren Auslagen auffordern, in einem zweiten Schritt ggf. einen Mahnbescheid oder Klage erheben. Wie gesagt, all diese Kosten (aber nur in Höhe der gesetzl. Gebühren) müsssten dann vom Gegner bezahlt werden.

Soweit Sie unsere Kanzlei hiermit beauftragen möchten, würde uns das natürlich sehr freuen und bitten Sie sich kurz per Mail (info@akmuc.de) mit uns in verbindung zu setzen.

Herzliche Grüße,

Alexander stephens

Bewertung des Fragestellers 27. Oktober 2010 | 16:53

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

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Fühle mich jetzt zumindest für diesen Fall rechtssicherer!
DANKE!

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