Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund der mitgeteilten Tatsachen wiefolgt beantworten möchte:
1.Zwar ist auch Ihre private Webseite ein Teledienst isd § 6 TDG
. Wenn Sie aber keine geschäftsmäßigen Dienste anbieten, müssen Sie kein Impressum einstellen. Sobald Sie aber schon eine Pdf Datei einstellen oder andere Daten zum herunter laden, sind Sie bereits im Grenzbereich. Mit Impressum sind Sie auf der sicheren Seite.
2.Die Rechtsausschußklausel für Hyperlinks gut lesbar am besten auf der Startseite einstellen.
3.Nur weil Sie Fotos selbst geknipst haben, heißt das nicht, dass Sie auch die Fotos veröffentlichen dürfen. Der Aufgenommene hat ein Recht am eigenen Bild und kann auf Unterlassung der Veröffentlichung bestehen.
4.Das Erfordernis einer Einwilligung ist nach deutschem Recht allerdings nach § 23 Abs. 1 KUG
für Personen der Zeitgeschichte eingeschränkt. Als Faustformel gilt: Je mehr eine Person im öffentlichen Interesse steht, desto mehr wird sie zu einer Person aus dem Bereich der Zeitgeschichte. Allerdings gilt auch für diese Personen die Schutzzone der unantastbaren Intimsphäre. Diese Einschränkung findet sich bereits in § 23 Abs. 2 KUG
: Das Recht, eine Person ohne Einwilligung abzubilden, erstreckt sich „nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten“ verletzt wird.
Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem Rechtsproblem weiter geholfen.
Nina Heussen
Rechtsanwältin
info@anwaeltin-heussen.de
Weiler Rechtsanwälte
Sonnenstr. 2
80331 München
Tel: (089) 20604130
www.anwaeltin-heussen.de
www.weiler-rechtsanwaelte.de
Diese Antwort ist vom 22.01.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Nina Marx
Heinrich-Brüne-Weg 4
82234 Weßling
Tel: 08153 8875319
Web: http://www.anwaeltin-heussen.de
E-Mail:
Sehr geehrte Frau Hein,
vielen Dank für die Beantwortung der Fragen. Vielen Dank auch das Sie trotzdem für den gebotenen Preis geantwortet haben, obgleich ich hier kritisiert wurde. Ich leider auch keinen größeren finanziellen Spielraum gehabt da ich chronisch krank bin. Vielen Dankl also nochmals. Ich komme auch aus München und werde mir in ejdem Fall auch Ihre Adresse merken. Zum Thema habe ich noch ein paar kurze Nachfragen.
zu 1.) Okay ich werde um auf der sicheren Seite zu sein ein Impressum einstellen. Welche Daten sind hier dringend erforderlich. Reicht Name, Anschrift + Email ? Irgendwelche wichtige Vermerke ?
zu 3.) Wenn ich es recht verstehe ist es ein kritisches Thema und ich sollte besser Abstand nehmen von einer Veröffentlichung ? Kann so eine Unterlassungsforderung richtig teuer werden oder muß ich einfach im Falle eines Falles die Bilder innerhalb einer Frist rausnehmen ?
Vielen Dank nochmals für die Hilfe
Sehr geehrter Ratsuchender,
es ist sehr nett, dass Sie sich meine Adresse merken wollen. Aber bitte mit dem richtigen Namen, der Heussen ist und nicht Hein.
Zu 1. das ist vorerst ausreichend.
zu 2. kann es sehr teuer werden, das hängt sehr vom Einzelfall ab. WEnn Sie Fotos, die Sie gemacht haben, mit ERlaubnis der Personen veröffentlichen (bitte schriftlich), ist das grundsätzlich in Ordnung.
Mit freundlichen Grüssen
Nina Heussen
Rechtsanwältin