Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Haftbefehl bei innereuropäischen Grenzübertritt

18. April 2007 14:02 |
Preis: 50€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Internationales Recht



Schuldner S soll durch einen Haftbefehl zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gezwungen werden.
Ein polizeilicher Termin zum Vorwurf konnte nicht stattfinden, da der Beamte erkrankt war.
Schuldner S möchte nun einen Termin in England warhnehmen, er wird per Bus und Fähre anreisen. Wird er bei der Einreise verhaftet werden?

Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihre Frage auf der Basis des von Ihnen geschilderten Sachverhalts. Ich verstehe Sie so, dass es nur einen deutschen Haftbegehl zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung (gem. § ...ZPO) gibt.

Dieser Haftbefehl hat für die Einreise nach England keine Bedeutung, weil es keine grenzübergreifenden zivilrechtlichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gibt, sondern diese aufgrund des Territorialitätsprinzips immer nur in dem Staat wirksam sind, der sie erlassen hat. Wenn der Gläubiger in England überhaupt gegen Sie vorgehen wollte, müsste er zunächst den der Vollstreckung zugrundeliegenden Titel, z.B. ein Urteil, in England gerichtlich anerkennen lassen und dort das Vollstreckungsverfahren (enforcement), so weit vorantreiben, dass es auch in England zum Erlass eines Haftbefehls zwecks Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (statement of means) gegen S kommt.

Ich hoffe Ihr Anliegen ist damit beantwortet, andernfalls nutzen Sie bitte die unentgeltliche Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Jahn

Ergänzung vom Anwalt 19. April 2007 | 15:07

Die Haftbefehl zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung ist geregelt in § 901 ZPO .

FRAGESTELLER 4. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER