Sehr geehrter Fragender,
sollten Sie die Namen der bekannten Markenhersteller ohne deren Zustimmung benutzen, verstoßen Sie gegen das Marken-/ Urhebergesetz. Eine Strafbarkeit bei Urheberrechtsverletzungen ergibt sich aus § 106 UrhG
.
Sie können sich natürlich mit den Firmen in Verbindung setzen, Ihre Geschäftsidee schildern und versuchen, deren Zustimmung zu erhalten. Sind die Hersteller mit Ihren Ideen einverstanden, so könnten Sie Ihre Geschäftsidee umsetzen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben und wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg.
Mit freundlichem Gruß
RA Gerstel
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte