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Gültigkeit einer Satzung

11. Oktober 2006 15:25 |
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Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Manfred Kaussen

Sehr geehrte Anwälte,

als Generalunternehmer errichte ich seit mehreren Jahren Mehrfamilienhäuser und hatte bis dato nur geringfügige Probleme mit Behörden. Heute hat das Bauamt eine meiner Baustellen sperren lassen, obwohl diese bereits im Freistellungeverfahren genehmigt worden ist (Der Bautenstand ist: Fertigstellung der Bodenplatte). Der Grund für die Sperrung ist folgender: Die Anzahl der auf dem Grundstück notwendigen Stellplätze beläuft sich auf 5, aufgrund der Platzverhältnisse wurden, wie bei den meißten Mehrfamilienhäusern im selben Baugebiet, zwei Stellplätze hintereinander angeordnet, wobei diese einer Wohneinheit angehören. Die Stadtverwaltung hat mir dies bezüglich eine Bekanntmachung über die Satzung über den Nachweis von Stellplätzen vorgelegt, die im §3 Stellplatzbedarf und Anfahrbarkeit folgendes Regelt: "Bei Mehrfamilienhäusern muss jeder Stellplatz frei anfahrbar sein".

Meine Frage ist folgende: Ist diese Bekanntmachung rechtskräftig und falls ja, kann ich diese anfechten?

Alle drei Einheiten dieses Mehrfamilienhauses sind bereits verkauft, die notariellen Kaufverträge abgeschlossen, die Baugenehmigung im Freistellungsverfahren erteilt (die Stellplätze waren bereits in der Genehmigungsplanung hintereinander angeordnet) und nahezu an jedem Mehrfamilienhaus in diesem Wohngebiet sind die notwendigen Stellplätze hintereinander angeordnet (2 hintereinander, der erste muss geräumt werden um den zweiten befahren zu können)

Für Ihre Hilfe danke ich im Voraus!
MFG

Sehr geehrter Ratsuchender,

im Freistellungsverfahren erfolgt keine Prüfung über die Vereinbarkeit des jeweiligen Bauvorhabens mit den öffentlich - rechtlichen Vorschriften. Diese Prüfung muss ausschließlich der Entwurfsverfasser und/oder die Bauherrin bzw. der Bauherr durchführen.

Sollte das betreffende Bauvorhaben daher gegen die von Ihnen angesprochene Satzung verstoßen, liegt darin ein Verstoß gegen öffentlich - rechtliche Vorschriften, der zur Sperrung der Baustelle durch die Stadtverwaltung berechtigt.

Eine Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie ist daher derzeit grundsätzlich wirksam. Eine anderer Frage ist, ob die Satzung auch rechtmäßig ist. Dieses wäre im sog. Normenkontrollverfahren vor den Verwaltungsgerichten zu prüfen. Ich bezweifele jedoch, dass Ihnen dieses hier weiterhilft, ganz abgesehen von möglichen Kosten und der Länge des Verfahrens.

Zur endgültigen Prüfung der Sach- und Rechtslage ist in jedem Fall die Einsichtnahme in alle vorhandenen Unterlagen erforderlich. Von hier aus kann aufgrund der Komplexität des Themas leider keine abschließende Beurteilung vorgenommen werden. Ziehen Sie daher bitte einen spezialisierten Rechtsanwalt hinzu.

Mit freundlichem Gruß


Kaussen
Rechtsanwalt

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