Sehr geehrter Fragesteller,
solange es keine baulich abgegrenzte Grundstückszufahrt gibt, brauchen Sie auch keine Genehmigung, solange eine Auffahrt auf das Grundstück problemlos möglich ist.
Wenn die Straße allerdings fertig gestellt sein sollte (Bürgersteige usw.) und Sie eine weitere Grundstückszufahrt wünschen, oder die schlichte Verlegung von der rechten auf die linke Seite, stellt dies eine bauliche Maßnahme dar und muss von der Baubehörde genehmigt werden, wie auch bereits die gekennzeichnete Zufahrt festgelegt worden ist, um den Verkehr regeln zu können.
Das Antragsverfahren beim Bauamt dürfte auch nicht mehr als ein paar hundert Euro kosten, abhängig vom Verwaltungsaufwand und der baulichen Planänderung.
Die Kosten für eine etwaige erneute Vermessung würden dann auch nicht noch einmal anfallen, wenn das Grundstück soweiso noch einmal abschließend vermessen wird. Wichtig ist nur, dass die Änderung zum jetzigen Zeitpunkt angekündigt und beantragt wird.
Das Beste wäre, nunmehr das städtische Bauamt schriftlich über die Änderung der Zufahrt zu informieren und formlos einen Antrag unter Beifügung eines Lageplanes der Zufahrt zu stellen.
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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Meinen Sie mit bauliche Abgrenzung jetzt das Grundstück oder/auch die Zufahrt?
Wie erkenne ich das. In den Plänen ist das nicht eingezeichnent und auf den Grundstück selbst befinden sich keine Abgrenzungspfeiler.
Sie schrieben im ersten Absatz"keine baulich abgegrenzte Grundstückszufahrt gibt, brauchen Sie auch keine Genehmigung, solange eine Auffahrt auf das Grundstück problemlos möglich ist.=
Bezieht sich der rest der Antwort jetzt auch auf den ersten Absatz oder auf den Rest?
Denn wie schon erwähnt ist das alles neubaugebiet und es ist z.Z nur eine Baustraße vorhanden. Die "richtige" Straße kommt erst später.
Daher noch mal meine Frage.
Können wir die Zufahrt verlegen ohne genehmigung oder brauchen wir dazu eine?
Denn wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist ein versetzten der Zufahrt auf jeden Fall möglich.
Sehr geehrter Fragesteller,
mit der "genehmigungsfreien Zufahrt" meinte ich den Zustand des Grundstückes, der Ihnen erlaubt, ohne besondere Hindernisse auf Ihr Grundstück zu fahren, ohne dass dabei zum Beispiel Bordsteine, Fahrrad- oder Fußwege überwunden werden müssen.
Sofern jedoch die richtige Straße fertig ist und eben zum Beispiel abgesenkte Bordsteine gebaut werden und/oder Rad/Gehwege angelegt sind, haben Sie diese freie Auswahl nicht mehr.
Das bedeutet, dass Sie zum derzeitigen Zeitpunkt auf das Grundstück fahren können, wie Sie möchten, später allerdings eine Genehmigung brauchen, wenn Sie dann eine andere zufahrt haben möchten, da dies dann auch die öffentlichen Wege betrifft, die die Zufahrt kreuzt.
Wegen einer Versetzung dürfte rechtlich aber eigentlich nichts dagegen sprechen, wenn das Grundstück von allen Seiten aus befahrbar ist und die Zufahrt keine anderen Grundstücke behindert.
Bei weiteren Fragen schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin zur Verfügung stehen möchte.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragesteller,
hinsichtlich der Kosten habe ich noch herausgefunden, dass beispielsweise die Änderung bei der Stadt Ludwigsfelde lediglich € 36,00 pro Zufahrt beträgt und dies in Ihrer Stadt ähnlich sein dürfte:
http://www.ludwigsfelde.de/index.php?modul=ModulCustomer&action=HandleSelectArtikel&artikel_id=1
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer
Rechtsanwalt