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Grundstücksverkauf an einen Ausländer

| 22. November 2020 13:24 |
Preis: 25,00 € |

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Ich will mein Grundstück verkaufen (in Baden Württemberg) und habe erfahren, dass ich es an einen Ausländer nur mit einem besonderen Grundbuchauszug verkaufen kann, dieser muss mit einem Stempel beglaubigt sein und eine Unterschrift haben. Ist das so? Und wie wird der Grundbuchauszug zusammengehalten? Ich kenne das so, dass eine Schnur durchgezogen wurde, diese mit einer Stempelplakette fixiert wurde, damit keine Fälschung entstehen kann. Wurde das geändert?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie meinen Apostille. Dies ist eine besondere Ausfertigung für Menschen, die im Ausland diese Urkunde verwenden wollen.

Das mit der Schnur kenne ich auch noch, aber da derzeit alles digitalisiert ist, erhalten wir teilweise von Amtsgerichten die Auszüge einfach als Blätter.

Mittlerweile sieht das alles nicht mehr so schön aus wie früher: Hier ein Beispiel:

https://de.wikipedia.org/wiki/Apostille#/media/Datei:Apostille_belgien.png

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 23. November 2020 | 00:47

Vielen Dank, ich habe ebenfalls Blätter erhalten, geheftet, und an der Heftung einen runden Aufkleber mit Stempel darauf, welcher dann auch noch abgegangen war. Ich werde eine Apostille verlangen und eine Heftung mit Schnur. Was kann ich tun, wenn das Amt diese Apostille mit Schnur mit NICHT ausfertigt? Habe ich das RECHT, eine solche sicherere Ausfertigung zu verlangen und wie bekomme ich sie, wenn sie nicht ausgefertigt wird.
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 23. November 2020 | 01:14

Nein, leider gibt es darauf keinen Anspruch. In der Regel wird auch mal geheftet, die Ecken umgeklappt und der Stempel darauf gesetzt, dass dann alle Seiten erfasst werden. Ich habe schon so viele Urkunden gesehen und leider macht es jeder anders.

Ich würde es aber auf alle Fälle ansprechen, das schadet nicht, aber einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

Bewertung des Fragestellers 23. November 2020 | 03:23

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alles gut, manche menschen arbeiten auch nachts, so wie ich auch, war um 24 uhr wieder wach, hab die frage gestellt und bekam um 1 uhr die antwort! wow! kann immer noch nicht schlafen. alles gute an die rechtsanwältin

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Stellungnahme vom Anwalt:

;-) Lieben Dank von Nachteule zu Nachteule - muss am Wetter liegen, konnte auch nicht schlafen ;-)