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Grenzüberschreitung ohne gültige Fahrerlaubnis

2. August 2024 17:25 |
Preis: 47,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo,
der Fahrer ohne Fahrerlaubnis,wurde an der Schweizer Grenze,in meinem Auto,mit mir als Beifahrer,gestoppt.
Strafe wurde direkt bezahlt,für den Fahrer 1500 Euro und für mich als Eigentümer des Kfz 500. Das wurde dann an die deutsche Polizei weitergeleitet.
Jetzt bekomme ich von der deutschen Polizei eine Anzeige,wegen Überlassung eines Kfz,an eine Person,ohne gültige Fahrerlaubnis.
Meine Frage wäre daher. Darf ich von den deutschen Behörden dann noch einmal bestraft werden,auch wenn ich von Ihnen,nicht angehalten wurde und wenn ja,warum?

2. August 2024 | 17:53

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

ich denke nicht, dass hier eine weitere (erneute) Bestrafung erfolgen darf, wenn für die Tat bereits in der Schweiz eine Bestrafung erfolgte.

Dies ergibt sich aus Art. 103 Abs. 3 GG.

Zudem ist schon fraglich, ob der § 21 StVG hier dem Halter nachgewiesen werden kann, wenn er sich in der Vergangenheit den Führerschein bereits hatte zeigen lassen oder aus anderen objektiven Gründen von dem Besitz einer Fahrerlaubnis ausgehen durfte.

Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke



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