Sehr geeehrter Ratsuchender,
neben dem Strafaufschub, der nur den Strafantritt hinausschieben kann, beseitigt das Gnadengesuch die Haftstrafe an sich. Wenn dieses Gesuch abgelehnt worden ist, steht Ihnen hier kein Rechtsmittel zur Seite, da das Gnadengesuch an sich schon kein offizielles Rechtsmittel ist.
Sie können nur prüfen oder über einen Anwalt prüfen lassen, ob man sich mit den Gnadengründen überhaupt ausreichend und vollständig auseinander gesetzt hat. Für diesen Fall könnte ein Anwalt eine "Gegenvorstellung" abfassen und sich auf eine Gehörsverletzung Ihrer Belange berufen.
Dass dies Erfolg hat, wage ich leider zu bezweifeln, da Gnadengesuche in der Praxis häufig nicht positiv verbeschieden werden. Ohne Rechtsanwalt werden Sie hier aber definitiv nicht weiter kommen, so daß der Gang zum Anwalt ein erster Schritt zur Prüfung einer Gegenvorstellung ist.
Mit besten Grüssen
Fricke
RA
Strafverteidiger
Antwort
vonRechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke
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Sehr geehrter Herr Demiri,
Ihre Mail habe ich noch nicht erhalten. Ich wollte mich nur in Erinnerung bringen, nicht daß Sie denken, daß ich die Sache vergessen hätte.
Schönes Wochenende
Fricke
RA