zum gravieren von Glas verwende ich als Vorlage jegliche Google Zeichnungen, die mir quasi ins Artwork passen und kombiniere Diese auch. Freie Bilder, Stockfotos, Bilder von Pinterest/Deviant Art und kleinen Seiten. Oft kann ich hierbei das Urheberrecht nicht einschätzen und es gibt keine Möglichkleit, die Künstler zu kontaktieren (ich habe es mehrfach versucht und niemals eine Antwort bekommen)
Bisher habe ich maximal mal etwas an Familienangehörige verschenkt und die restlichen Werke selbst behalten. Ich möchte aber gerne für den Verkauf einiger Stücke einen Shop bei Etsy eröffnen und frage mich natürlich, ob ich hier bedenken muss, woher meine Vorlage stammt und ob ich eine Lizenz benötige?
Vielen Dank und mit besten Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich dürfen Sie diese Werke/Bilder erst verwenden, wenn Sie a) das Einverständnis haben n) die Lizenz erworben haben oder c) das Urheberrecht durch Zeitablauf erloschen ist.
Leider ist etwas Anderes nicht rechtlich zu empfehlen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller27. Juli 2022 | 16:40
Hallo und Danke für Ihre Antwort.
Ich muss aber noch mal nachfragen: Ich brauch in jedem Fall - auch die private Nutzung - die Erlaubnis des Erschaffers, um sein Werk als Vorlage für meine Werke zu nutzen. Und mit Vorlage meine ich, das Bild sinngemäß mittels Dremel auf Glas zu übertragen. Habe ich das soweit richtig verstanden?
Und um noch mal auf den Verkauf einzugehen: Brauche ich dann eine extra Erlaubnis des Vorlagenerschaffers, um das gravierte Glas zu verkaufen?
Vielen Dank und mit besten Grüßen
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt27. Juli 2022 | 19:09
Gerade bei dem Verkauf erzielen Sie ja mit dem Werk eines anderen einen Ertrag, mithin wiegt das umso schwerer, alswenn Sie es privat herstellen. Ich würde jedoch generell davon abraten. Einzige Möglichkeit nach Paragraph 23 ABS. 1 UrhG, wenn das von Ihnen gravierte Werk derart Abstand vom Original hat oder - so das LG Hamburg - das betroffene Bild weder bezüglich des gewählten Blickwinkels noch der Verteilung von Licht und Schatten, des Zusammenspiels von Schärfe und Unschärfe oder sonstigen gestalterischen Elementen Besonderheiten aufweise und ihm somit kein besonderer schöpferischer Gehalt zum Ausdruck käme. Das wurde aber auch durch 2 Instanzen geklagt und kann so oder so ausfallen, da eine Einzelfallprüfung erfolgt.