Gilt der Mindestlohn auch für Geschäftsführer einer UG?
| 01.12.2020 19:18
| Preis:
63,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwalt Alex Park
Meine Frau und ich haben im Juni eine UG gegründet.
Offiziell wurde die UG am 8.6 eingetragen und ich habe die Rolle des GF übernommen halte aber keine Anteile am Unternehmen. Meine Frau ist die einzige Gesellschafterin und hält 100% der Anteile.
Bislang habe ich die Tätigkeit ohne Arbeitsvertrag und Gehalt ausgeübt da wir nicht davon ausgegangen sind, das wir in den ersten Monaten nennenswerten Umsatz machen würden und wir uns nicht in ein Insolvenzrisiko bringen wollten, weil wir das GF Gehalt nicht zahlen können. Wir würden nun gerne noch im Dezember einen Arbeitsvertrag schließen und mir ein kleines Gehalt auszahlen.
Hier nun meine Fragen:
Sollten wir einen Vertrag schließen in dem ich als GF mit Arbeitnehmereigenschaften und Sozialversicherungspflicht angestellt werde und gilt in diese Fall der Mindestlohn oder sollten wir einen Vertrag schließen, in dem ich als GF ohne Arbeitnehmereigenschaften Eingesetz werde.
Die nächste Frage wäre, ob es möglich ist den Vertrag rückwirkend zum September 2020 zu schließen so das ich mir Rückwirkend die Gehälter seit August auszahlen kann. Das Geht soll 1.466,00 € Brutto betragen also würde ich mir insgesamt 4398 € brutto rückwirkend für die Monate September, Oktober, November auszahlen wollen.
Wenn dies nicht möglich sein sollte kann ich mir Tantieme in dieser Höhe auszahlen ohne das es Probleme gibt.
Nicht dass ich das Geld bräuchte aber wir würden gerne den Gewinn reduzieren, weil wir unerwartet viel eingenommen haben und auf die schnelle auch nichts anschaffen müssten was sinnvoll wäre.
Welche Möglichkeiten hätten wir?