Sehr geehrte Ratsuchende,
zunächst werden Sie als Eigentümerin verpflichtet sein, die umweltbelastenen Stoffe auf IHRE Kosten zu entsorgen lassen, da Sie als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen sind.
Die landesrechtlichen Vorschriften stellen insoweit auf die formale Rechtsposition ab, so dass Sie gegenüber dem Entsorgungsbetrieb bzw. der Gemeinde allein aufgrund dieser formellen Rechtsposition in der Haftung stehen.
Hier sollten Sie sich mit der Gemeinde auch schnellstens in Verbindung setzen, da Sie auch für künftigen Schaden haften, die Entsorgung also auch schnellstens durchgeführt werden sollte, bevor Schlimmeres passiert.
Nach Ihrer Schilderung ist aber davon auszugehen, dass der Voreigentümer als Verkäufer Kenntnis von der Umweltbelastung hat; dann, wenn Sie diese Kenntnis nachweisen können, werden Sie die Schadensersatzansprüche gegen den Voreigentümer geltend machen können - hier MUSS aber der Vertrag noch weiter überprüft werden, als es in diesem Forum möglich ist; auch müssen weitere Einzelheiten geklärt werden, mit denen die Kenntnis des Verkäufers nachgewiesen werden kann.
Vielleicht rufen Sie mich einmal an.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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