Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Gewinnspiel auf Youtube-Kanal veranstalten

28. April 2022 10:19 |
Preis: 50,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Hallo,

ich plane einen Youtube-Channel zu eröffnen, auf welchem regelmäßig ein Gewinnspiel, genauer gesagt ein Rätsel, veranstaltet wird. Sobald mich die korrekte Lösung (z.B.: via Mail) erreicht hat, ist das Gewinnspiel zu Ende. Ob das Rätsel schon geknackt wurde, möchte ich gerne über eine separate Seite, zum Beispiel "status.supergewinnspiel.de" bekanntgeben.
Als Preis soll es entweder Sachen, einen fixen oder auch einen variablen Geldbetrag geben. Den variablen Betrag möchte ich gerne von den Klickzahlen (Pro 1000 Klicks 0,50€ mehr) abhängig machen.
Seitens der Teilnehmer ist kein Einsatz zu bringen. Auch benötige ich die persönlichen Daten lediglich zur Gewinnauszahlung, welche ich wahlweise per Überweisung oder PayPal ausschütten möchte.
Ziel soll es sein, die Zuschauer aufgrund einer fordernden Rätselkomplexität zum mehrfachen anschauen oder teilen des Videos zu bewegen.

Fragen:
-Vorausgesetzt, die Teilnahmebedingungen wurden klar kommuniziert. Besteht für mich in irgendeiner Form ein Risiko?
-Darf ich eine variable, von den Klicks abhängige, Gewinnauszahlung durchführen?
-Muss ich dem Gewinner eine Rechnung oder Gewinnbescheinigung ausstellen?
-Irgendwann möchte ich den YouTube Kanal monetarisieren, bis dahin handelt es sich jedoch lediglich, zumindest aus meiner Sicht, um eine Privatangelegenheit. Darf ich daher einfach Geld als Gewinn an Fremde Personen überweise, oder gibt es hier was zu beachten?
-Was muss ich vor der Monetarisierung beachten? Benötige ich ein Gewerbe und ändert sich was an der Auszahlung?
-Handelt es sich bei meinen beschriebenen Szenario bereits um Glücksspiel?
-Gibt es weitere Dinge, welche ich noch zu beachten habe.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
hjoachim0

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

-Vorausgesetzt, die Teilnahmebedingungen wurden klar kommuniziert. Besteht für mich in irgendeiner Form ein Risiko?

Risikolos ist nichts, da Bedingungen auch immer Auslegungssache sind. Sie schreiben aber sicherlich, dass der Rechtsweg ausgeschlossen ist.
Grundsätzlich dürfen Sie für das Gewinnspiel kein Geld verlangen, zudem darf dies kein Glücksspiel sein. Daher kann das mit dem Rätsel sehr kritisch sein, da hier ja ein Einsatz (wenn auch nicht monetär) und ein Geschick verlangt werden. Hier ist die Abgrenzung schwierig. Glücksspiel ist verboten, Gewinnspiele (kostenlos) zulässig.
Daher wäre auch die variable Auszahlung eher kritisch, da dies auch Glücksspielcharakter hätte.

-Irgendwann möchte ich den YouTube Kanal monetarisieren, bis dahin handelt es sich jedoch lediglich, zumindest aus meiner Sicht, um eine Privatangelegenheit.

Auch wenn Sie Vorbereitungshandlungen tätigen (hier Nutzer generieren und halten), ist dies bereits gewerblich.

Angesichts der Tatsache, dass es sich um rechtliche Grauzonen handelt, die Abgrenzung zwischen legal und illegal fließend ist und ich Ihren Account nicht kenne, rate ich dringend dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Dies kann nur eine erste Einschätzung darstellen losgelöst von ihrem konkreten Account.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

FRAGESTELLER 4. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER