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Gewerbemietvertrag, wann verjähren Umlagenkosten?

| 3. Februar 2012 15:03 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo, kurze Frage, wann und ob bei einem Gewerbemietvertrag, die Umlagen kosten verjähren?
Hier bestehen Forderungen aus 2009 und 2010.
Vielen Dank.

3. Februar 2012 | 15:31

Antwort

von


(2487)
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail:
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Hallo, kurze Antwort: in 3 Jahren gemäß §§ 195 , 199 BGB , sofern im Vertrag keine Sonderregelungen enthalten sind.

Die bei Wohnraummiete geltende Abrechnungsfrist des § 556 Abs. 3 BGB gilt bei Gewerbemietverträgen nicht, vgl. BGH vom 27.01.2010, Az.: XII ZR 22/07 .

Beide Forderungen sind daher noch nicht verjährt.

Mit freundlichen Grüßen


Bewertung des Fragestellers 3. Februar 2012 | 15:42

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 3. Februar 2012
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RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Baurecht