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Gewerbeanmeldung, überwachungsbedürftiges Gewerbe

27. April 2017 19:37 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage bezüglich einer Gewerbeanmeldung für einen Internetshop über die Plattform ebay.

Ich möchte dort Neuwaren (Textilien, Sportartikel, Schuhe, Spielwaren, Gartengeräte) verkaufen. Meine Frage ist nun, ob ich bei der Gewerbeanmeldung bei meiner Gemeinde hierfür ein Führungszeugniss oder ähnliche Nachweise zu erbringen habe und ob dieses Gewerbe unter die Rubrik "überwachungsbedürftige Gewerbe" fällt.

Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen und bedanke mich im Voraus

27. April 2017 | 21:16

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Einschlägig ist § 38 Gewerbeordnung, danach ist nur der Handel mit bestimmten Gebrauchtwaren überwachungsbedürftig. Solange Sie ausschließlich Neuwaren direkt vom Hersteller/Großhändler verkaufen, ist Ihr Gewerbe nicht überwachungsbedürftig und Sie müssen kein Führungszeugnis vorlegen.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt


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