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Geschützte Marke in Liedern - 'Malle'

| 28. Februar 2020 11:36 |
Preis: 35,00 € |

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Schönen guten Tag!

Ich habe gelesen, dass der Begriff "Malle" geschützt ist. Ich las, dass "europaweit ist „Malle" für Tonträger, Werbung, Ausstrahlungen für TV- und Rundfunksendungen, sowie Partys geschützt." Es geht um das Thema Tonträger, ich bin Songschreiber und Sänger.

1. Darf mein Liedtitel also nicht das Wort "Malle" enthalten?
2. Kann ich im Liedtitel dann "Mallorca" schreiben, im Lied aber von "Malle" singen? So kenne ich es zum Beispiel von dem Lied "Mallorca ist nur einmal im Jahr", wo aber "Malle ist nur einmal im Jahr" gesungen wird. (https://www.youtube.com/watch?v=Wc8LvIGiXME&t=73s)

Meine Info hatte ich hier bezogen:
https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/abmahnungen/131608-aktuelle-abmahnungen-wegen-der-verletzung-der-marke-malle

28. Februar 2020 | 13:12

Antwort

von


(2736)
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26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Zunächst einmal ist fraglich, ob Malle auch zukünftig Markenschutz genießen wird, denn es ist bereits ein Löschungsverfahren anhängig.

Zum jetzigen Zeitpunkt muss die Markeneintragung aber noch beachtet werden. Eine Veranstaltung namens Malle-Party oder ein Sampler mit dem Namen Malle-Hits können daher als Markenrechtsverletzung eingestuft werden.

Eine Markenrechtsverletzung setzt aber einen markenmäßigen Gebrauch voraus, der Begriff muss zur Kennzeichnung der betrieblichen Herkunft genutzt werden. Eine Verwendung im Text eines Liedes, z.B. die von Ihnen zitierte Zeile "Malle ist nur einmal im Jahr", ist eine beschreibende Nutzung und daher erlaubt. Eine Verwendung der Marke im Titel des Liedes kann ebenfalls als zulässige beschreibende Nutzung angesehen werden, hier urteilen die Gerichte aber je nach Einzelfall unterschiedlich. Die sichere Variante wäre daher, im Titel "Mallorca" zu schreiben, im Song selbst können Sie dennoch problemlos von "Malle" singen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Rückfrage vom Fragesteller 28. Februar 2020 | 17:08

Ist die Nutzung von "Malle" auf Fanartikeln wie T-Shirts dann, analog zur Verwendung im Liedtitel, grenzwertig und mit Risiko verbunden? Herzlichen Dank für Ihre Mühen und Hilfe!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. Februar 2020 | 17:12

Vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Wenn die Marke auch für T-Shirts geschützt ist, kann eine Verwendung kritisch sein. Es hängt dann davon ab, ob der Begriff als Herkunftshinweis verstanden werden kann oder ob er als rein dekorativer Aufdruck auf dem T-Shirt verwendet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 1. März 2020 | 11:10

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