Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst einmal ist fraglich, ob Malle auch zukünftig Markenschutz genießen wird, denn es ist bereits ein Löschungsverfahren anhängig.
Zum jetzigen Zeitpunkt muss die Markeneintragung aber noch beachtet werden. Eine Veranstaltung namens Malle-Party oder ein Sampler mit dem Namen Malle-Hits können daher als Markenrechtsverletzung eingestuft werden.
Eine Markenrechtsverletzung setzt aber einen markenmäßigen Gebrauch voraus, der Begriff muss zur Kennzeichnung der betrieblichen Herkunft genutzt werden. Eine Verwendung im Text eines Liedes, z.B. die von Ihnen zitierte Zeile "Malle ist nur einmal im Jahr", ist eine beschreibende Nutzung und daher erlaubt. Eine Verwendung der Marke im Titel des Liedes kann ebenfalls als zulässige beschreibende Nutzung angesehen werden, hier urteilen die Gerichte aber je nach Einzelfall unterschiedlich. Die sichere Variante wäre daher, im Titel "Mallorca" zu schreiben, im Song selbst können Sie dennoch problemlos von "Malle" singen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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Rechtsanwalt Jan Wilking
Ist die Nutzung von "Malle" auf Fanartikeln wie T-Shirts dann, analog zur Verwendung im Liedtitel, grenzwertig und mit Risiko verbunden? Herzlichen Dank für Ihre Mühen und Hilfe!
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Wenn die Marke auch für T-Shirts geschützt ist, kann eine Verwendung kritisch sein. Es hängt dann davon ab, ob der Begriff als Herkunftshinweis verstanden werden kann oder ob er als rein dekorativer Aufdruck auf dem T-Shirt verwendet wird.
Mit freundlichen Grüßen