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Genossenschaftsrecht: politische Positionierung einer Genossenschaft

24. Februar 2025 10:06 |
Preis: 50,00 € |

Gesellschaftsrecht


Beantwortet von

In einer Rundmail an die Mitglieder der Heidelberger Energiegenossenschaft schreibt die Pressesprecherin:

"Für uns steht fest: Wir zeigen Haltung gegen rechts"

In einer Genossenschaft bezieht sich das 'Wir' üblicherweise auf die Mitglieder. Es gab jedoch keine Abstimmung darüber, ob sich die Mitglieder mehrheitlich gegen rechte politische Meinungen positionieren wollen. Daher kann die Pressesprecherin m.M.n. nicht im Namen der Mitglieder eine solche politische Haltung vertreten.
Insbesondere da es in der Genossenschaft um die gewerbliche Nutzung von Sonnenenergie geht und nicht um politische Statements.
Wie ist die rechtliche Lage?

25. Februar 2025 | 06:29

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Nach § 24 Genossenschaftsgesetz (GenG) wird die Genossenschaft durch den Vorstand gerichtlich und außergerichtlich vertreten.

Wenn also der Vorstand einen entsprechenden Beschluss gefasst hat, wird die Pressesprecherin diesen umsetzen.

Auch Genossenschaften, welche eine rein gewerbliche Betätigung ausüben sind berechtigt, sich politisch zu äußern.

Die Mitglieder einer Genossenschaft können auf einer Mitgliederversammlung natürlich auch Leitlinien für die politische Betätigung des Vorstandes fassen, wobei sich diese dann auf die Handlung als Organ der Genossenschaft beziehen muss.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.

Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Braun
Rechtsanwalt


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