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Geldwäschergesetz

| 13. November 2024 12:17 |
Preis: 48,00 € |

Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von


13:25

Ich habe über Facebook bei einem Casino teilgenommen. Dabei 2.000 Euro gewonnen und diese auszahlen lassen. Nun kam das Geld aus dem Ausland und deswegen hat mir die Sparkasse jetzt mein Girokonto gekündigt. Habe ich jetzt etwas illegales getan und bekomme ärger, wegen Geldwäsche? Ich wusste nicht, das es im Ausland ist.

13. November 2024 | 13:09

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
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Sehr geehrte Ratsuchende,

Sie bekommen keinen Ärger wegen Verstoß gegen das Geldwäschegesetz.

Sie können auch aus dem Ausland unbegrenzt Zahlungen bekommen, ohne dass das illegal ist.

Bei Zahlungen über 10.000 € wird aber nachgefragt werden und Sie müssen dann den Nachweis führen, woher das Geld stammt.

Bei Zahlungen über 12.500 € muss die Zahlung an die Bundesbank gemeldet werden.

Das gilt alles auch, wenn mehrere Teilzahlungen innerhalb kürzester Zeit erfolgen, die an die Summen herankommen.

Warum die Bank hier gekündigt hat, lässt sich so nicht nachvollziehen.

Sprechen Sie nochmals mit Ihrer Bank.


Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin


Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 13. November 2024 | 13:16

Vielen Dank,
die Bank meinte, das es bei Ihnen nicht geduldet wird. Ich sollte auch nachweisen von welchem Casino das Geld kommt. Was ich alles getan habe. Aber sie kündigen trotzdem.
Und es ging ja nur um 2.000 Euro und nicht 10.000 Euro. Laut ihren Geschäftsbedingungen würde das so drin stehen. Ich hatte bloß Angst, das ich jetzt eine Strafe bekomme oder ähnliches.

Gruß Janice Betsch

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 13. November 2024 | 13:25

Sehr geehrte Ratsuchende,

Angst vor einer Strafe müssen Sie nicht haben.

Voraussichtlich wird es in AGB Regelungen dazu geben, welche Kündigungsmöglichkeiten bestehen, wenn Geld aus illegalen Vorgängen auf dem Konto zu verzeichnen ist. Die Formulierung kann auch abweichen. Die Kündigung kann demnach berechtigt sein, was aber gesondert zu prüfen wäre.

Strafrechtlich werden Sie aber nichts zu befürchten haben.

MIt freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle

Bewertung des Fragestellers 13. November 2024 | 13:29

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