Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einer Verwandten, vor 6 Jahren Geld geborgt.
Eine Rückzahlung war mündlich vereinbart. Eine Quittung über den Erhalt der Summe, mit Unterschrift liegt vor.
Wir boten Ihr eine Ratenrückzahlung an, wiederholt weigert Sie sich den Betrag zurückzuzahlen, da Sie zur Zeit mittellos ist.
Wie und wann komme ich an mein Geld?
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:
Als erstes ist wichtig für Sie zu wissen, dass mündliche Verträge natürlich ebenso gelten wie schriftliche. Da in Ihrem Fall eine gütliche Einigung leider nicht mehr möglich erscheint, empfehle ich Ihnen sich direkt an einen Anwalt zu wenden. Dieser wird Ihre Verwandte anschreiben, zur Zahlung auffordert und bei Nichtzahlung mit der Einleitung eines Prozesses und Geltendmachung von Zinsen und Verzugszinsen drohen, durch welche Ihrer Verwandten weitere Kosten entstehen würden. Dies sollte eigentlich Wirkung zeigen.
Bezüglich des Rückzahlungszeitraums kommt es mangels einer vertraglichen Absprache darauf an, was Sie mündlich vereinbart haben und was sich aus dem Kontext der Kreditgewährung ergibt.
Wichtig dürfte für Sie noch sein, dass Sie die Aufforderungen zu Rückzahlung schriftlich oder per Zeugen belegen können.
Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen.
Für eine weitere Beratung stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen