Sehr geehrte Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Wenn hier tatsächlich das Gerät die Einzahlung trotz Rückgabe der Scheine gebucht haben sollte, dann sollten Sie dies der Bank in jedem Fall mitteilen. Ansonsten laufen Sie Gefahr strafrechtlich belangt zu werden, da Sie den Irrtum bemerkt haben.
Bedenken Sie, dass die Bank über Kameras und sogenannte Journalstreifen aus denen die Vorgänge an Automaten nachverfolgt werden können, nachprüfen können wird, was bei der Einzahlung geschehen ist.