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Geld geliehen , mündliche Abmachung - in Whatsapp Vereinbarung geschrieben

12. April 2018 17:13 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Hans-Christoph Hellmann

Zusammenfassung

Darlehen werden häufig mündlich vergeben,oft stellen sich dann Beweisfragen! Vorliegend stellt sich die Frage, ob WhatsApp-Nachrichten als Beweis im Zivilprozess taugen. Letztlich können Sie als Augenscheinsobjekt eingeführt werden,sodass dortige Aussagen verwertet werden können

Sehr geehrte Damen und Herren

Zu meinem Anliegen wäre die Frage inwieweit eine Whats App Nachricht bei einem Rechtsstreit verwendet werden kann.

Ich habe Geld für eine Arztrechnung für jemand ausgelegt und habe keine Sicherheit dafür ob ich den Betrag wiederbekomme
Für einen anderen Betrag ist mir eine Rückzahlung unter einer Zeugin mündlich zugesichert worden.
die Beträge belaufen sich im 5 stelligen Bereich.
Eine schriftliche Festhaltung der Einigung wurde abgelehnt.
Der Sachverhalt ist in den Whats app Verlauf für beide Beträge ersichtlich.

Kann dies vor Gericht verwendet werden ?

Wie wären die Erfolgschancen das Geld wieder zu bekommen falls er wider erwartens nicht bereit ist das Geld zu zahlen ?

Der Fall wird wohl nicht eintreten allerdings möchte ich doch wissen wenn es doch nötig wäre.
danke




Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Wenn ich Sie richtig verstehe, ergibt sich aus den Whatsapp-Nachrichten, dass das Geld überlassen wurde bzw. unstreitige Rückzahlungsverpflichtung besteht. Natürlich können solche Nachrichten bzw. das Handy selbst als Augenscheinsobjekt im Prozess vorgelegt werden.

Grds. sind die Erfolgsaussichten prozessual bei Bestreiten positiv - immer unterstellt, es wurden eindeutige Aussagen getätigt.

Letztlich riskiert der Gegner sonst zudem eine etwaige Strafanzeige!

Gerne stehen wir für weitere Vertretung vor dem Landgericht (Anwaltszwang) auch gerne überregional zur Verfügung.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

FRAGESTELLER 28. September 2025 /5,0
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