Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn ich Sie richtig verstehe, ergibt sich aus den Whatsapp-Nachrichten, dass das Geld überlassen wurde bzw. unstreitige Rückzahlungsverpflichtung besteht. Natürlich können solche Nachrichten bzw. das Handy selbst als Augenscheinsobjekt im Prozess vorgelegt werden.
Grds. sind die Erfolgsaussichten prozessual bei Bestreiten positiv - immer unterstellt, es wurden eindeutige Aussagen getätigt.
Letztlich riskiert der Gegner sonst zudem eine etwaige Strafanzeige!
Gerne stehen wir für weitere Vertretung vor dem Landgericht (Anwaltszwang) auch gerne überregional zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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