vor ein paar Wochen habe ich mit einer weiteren, ebenfalls beschuldigten Person, 2 Absperrungen welche am Straßenrand standen auf die Straße gestellt. Dies blieb nicht länger als 2 Minuten unbemerkt und wir mussten unsere Personalien abgeben. Wir wurden gefragt ob wir pusten möchten, haben dies jedoch verneint, was im Nachhinein wahrscheinlich weniger klug war, da wir stark alkoholisiert waren. Belehrt wurden wir nicht.
Heute haben wir beiden Post bekommen und uns wird Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b Abs. 1 StGB
) vorgeworfen. Im Schreiben selbst werden uns nun mehrere Möglichkeiten gelassen, dazu zählen u.a. Strafttat zugeben, nicht zugeben, einen Rechtsanwalt hinzuziehen oder die Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage. Nun frage ich mich welches Vorgehen am sinnvollsten ist. Am liebsten würde ich das Verfahren gegen Geldauflage einstellen lassen, allerdings habe ich Angst vor der Höhe der Auflage.
Zu meiner Person, ich bin 23 Jahre alt, Student und nicht vorbestraft.
Ihre Frage beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhalts wie folgt:
Nach Ihren Schilderungen scheint der Nachweis der Straftat in einer Verhandlung wohl zu führen sein. Das heißt, dass einem Geständnis strafmildernde Wirkung zukommen kann. Es könnte daher durchaus sinnvoll sein, die Straftat zuzugeben.
Eine Geldauflage würde sich an Ihrem Einkommen orientieren. Als Student würden Sie natürlich eine niedrigere Geldauflage zahlen als ein gut verdienender Arbeitnehmer.
Generell gilt, dass es sein sinnvoll sein dürfte, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Der Sachverhalt lässt sich erst nach Akteneinsicht abschließend beurteilen und auch erst dann kann ein Anwalt die Verteidigungschancen realistisch einschätzen.
Hier müsste insbesondere sorgfältig geprüft werden, ob es zu einer konkreten Gefahr gekommen ist. Die Bestimmung dieses Merkmals des Tatbestandes bereitet regelmäßig Schwierigkeiten. Vereinfacht gesagt muss es vom Zufall abhängen, ob eine Verletzung einer Person oder eine Beschädigung einer Sache eintritt.
Bedenken Sie bitte auch, dass es bei einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr in aller Regel zu einer Hauptverhandlung kommt. Einstellungen sind sehr selten, gelegentlich kann ein solches Verfahren durch einen Strafbefehl erledigt werden.
Beachten Sie bitte, dass dieses Forum nur einer ersten Orientierung dient und eine persönliche Beratung nicht ersetzen kann. Sollten Ihnen noch etwas unklar sein, so nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Alexandra Braun
Fachanwältin für Strafrecht
Rechtsanwältin Alexandra Braun Fachanwältin für Strafrecht
Rückfrage vom Fragesteller8. August 2019 | 14:36
Käme es, falls ich geständig bin, überhaupt noch zu einer Verhandlung und dementsprechend Gerichtskosten?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt8. August 2019 | 15:05
Im Falle eines Geständnisses würde mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit keine Verhandlung stattfinden. Vermutlich würde das Verfahren durch einen Strafbefehl erledigt oder eingestellt werden.
Eine genaue Vorhersage lässt sich hier ohne Aktenkenntnis nicht treffen.