Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhalts wie folgt:
Nach Ihren Schilderungen scheint der Nachweis der Straftat in einer Verhandlung wohl zu führen sein. Das heißt, dass einem Geständnis strafmildernde Wirkung zukommen kann. Es könnte daher durchaus sinnvoll sein, die Straftat zuzugeben.
Eine Geldauflage würde sich an Ihrem Einkommen orientieren. Als Student würden Sie natürlich eine niedrigere Geldauflage zahlen als ein gut verdienender Arbeitnehmer.
Generell gilt, dass es sein sinnvoll sein dürfte, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Der Sachverhalt lässt sich erst nach Akteneinsicht abschließend beurteilen und auch erst dann kann ein Anwalt die Verteidigungschancen realistisch einschätzen.
Hier müsste insbesondere sorgfältig geprüft werden, ob es zu einer konkreten Gefahr gekommen ist. Die Bestimmung dieses Merkmals des Tatbestandes bereitet regelmäßig Schwierigkeiten. Vereinfacht gesagt muss es vom Zufall abhängen, ob eine Verletzung einer Person oder eine Beschädigung einer Sache eintritt.
Bedenken Sie bitte auch, dass es bei einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr in aller Regel zu einer Hauptverhandlung kommt. Einstellungen sind sehr selten, gelegentlich kann ein solches Verfahren durch einen Strafbefehl erledigt werden.
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Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Alexandra Braun
Fachanwältin für Strafrecht
Antwort
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Käme es, falls ich geständig bin, überhaupt noch zu einer Verhandlung und dementsprechend Gerichtskosten?
Im Falle eines Geständnisses würde mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit keine Verhandlung stattfinden. Vermutlich würde das Verfahren durch einen Strafbefehl erledigt oder eingestellt werden.
Eine genaue Vorhersage lässt sich hier ohne Aktenkenntnis nicht treffen.