Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
1.
Problematisch ist hier einzig, dass der Defekt sich erst einige Zeit nach der Übergabe zeigte. Als Käufer müssen Sie nachweisen, dass der Mangel bereits im Zeitpunkt der Übergabe vorlag. Das könnte schwierig werden. Eine Diagnose, die zeigt, dass der Fehler bereits im Fehlerspeicher vorhanden war, würde die Erfolgsaussichten erheblich erhöhen. Es würde ggf. auch genügen, wenn festgestellt würde, dass derartige Mängel nicht von heute auf morgen entstehen, sondern über einen längeren Zeitraum. Dann könnte dargelegt werden, dass der Mangel bzw. die Mangelursache schon bei der Übergabe vorlag.
2.
Unabhängig davon könnte dem Verkäufer hier möglicherweise auch eine arglistige Täuschung vorzuwerfen sein. Dies bedeutet, dass der Verkäufer Kenntnis von dem Mangel hatte und ihn Ihnen bewusst nicht mitgeteilt hat. Die Beweislast liegt bei Ihnen, und es ist in der Praxis oft schwierig, Arglist zu beweisen. Ein Zeuge, der bei der Kaufabwicklung anwesend war, könnte hilfreich sein, um zu bestätigen, dass der Verkäufer keine Mängel erwähnt hat. Allerdings reicht dies allein nicht aus, um Arglist zu beweisen. Eine Diagnose, die zeigt, dass der Fehler bereits im Fehlerspeicher vorhanden war, könnte ein Indiz dafür sein, dass der Mangel schon vor dem Kauf bestand. Dennoch müssten Sie nachweisen, dass der Verkäufer davon wusste.
3.
Wenn im Inserat keine Klausel über den Haftungsausschluss enthalten war, könnte dies darauf hindeuten, dass der Ausschluss nicht wirksam vereinbart wurde, sofern im schriftlichen Kaufvertrag ebenfalls kein Ausschluss enthalten ist. Das bedeutet, dass Sie Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer haben, wenn Sie nachweisen können, dass der Mangel schon bei der Übergabe (1.) oder eine arglistige Täuschung vorlag (2.).
Da der Verkäufer KfZ-Meister ist, könnte argumentiert werden, dass er aufgrund seiner Fachkenntnisse den Mangel hätte erkennen müssen. Dies könnte ein Ansatzpunkt sein, um Arglist zu vermuten, jedoch bleibt die Beweisführung schwierig.
4.
Insgesamt gibt es einige Ansätze, mit denen man erfolgreich gegen den Verkäufer vorgehen könnte. Jedoch gibt es auch Risiken. Die Beweislage würde sich deutlich verbessern, wenn ein Sachverständiger feststellen würde, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorgelegen haben muss.
Aufgrund der hohen Kosten könnte es Sinn machen, zunächst außergerichtlich an den Verkäufer heranzutreten. Gegebenenfalls lässt sich dadurch etwas Druck erzeugen und eine einvernehmliche Lösung finden. Hierbei wäre eine anwaltliche Vertretung zu empfehlen. Sofern Sie eine anwaltliche Vertretung wünschen, können Sie mich bei Bedarf gerne unter meiner im Profil genannten E-Mail-Adresse kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi
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Danke für die schnelle Antwort.
Wie schon in der Frage erwähnt kann ich durch einen Zeugen beweisen das dass Fahrzeug längere Zeit stand. Ebenfalls durch Chatverläufe.
Wenn ich wie gesagt durch einen KFZ Gutachter auch noch beweisen kann das dieses Problem vorher im Fehlerspeicher hinterlegt war und generell beweisen kann das dieses
Problem auftritt sobald das Fahrzeug warm wird und nicht von heute auf morgen entstehen, kann ich denn dann definitiv vom Kaufvertrag zurücktreten nach jetziger Gesetzteslage? Oder ist es nur wie sie sagen das es die „Erfolgschancen erhöhen würde"?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn Sie durch einen Kfz-Gutachter nachweisen können, dass der Mangel bereits im Fehlerspeicher vorhanden war und dass dieser Mangel nicht plötzlich, sondern über einen längeren Zeitraum entstanden ist, würde dies Ihre Erfolgschancen erheblich erhöhen. Der Nachweis, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag, ist entscheidend für die Ausübung Ihrer Gewährleistungsrechte.
Sollten Sie diesen Nachweis erbringen können, hätten Sie grundsätzlich das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten, da der Verkäufer Ihnen ein mangelhaftes Fahrzeug übergeben hat. Der Rücktritt vom Kaufvertrag setzt jedoch voraus, dass Sie dem Verkäufer zunächst eine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt haben und diese erfolglos verstrichen ist, wie im Kontext erwähnt.
Zusätzlich könnte der Nachweis, dass der Verkäufer als Kfz-Meister den Mangel hätte erkennen müssen, ein Indiz für eine arglistige Täuschung sein, was Ihnen ebenfalls das Recht zum Rücktritt geben würde.
Insgesamt würde der Nachweis durch einen Gutachter Ihre Position deutlich stärken und die Erfolgsaussichten vor Gericht verbessern.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt