Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für die Frage, die ich wie folgt beantworte:
Gemäß § 29 VIII StVG
dürfen gerichtliche Entscheidungen und die zugrundeliegenden Taten einem Betroffenen für Zwecke des § 28 II StVG
nicht mehr vorgehalten und nicht zu seinem Nachteil verwertet werden, wenn die Eintragung über die gerichtliche Entscheidung im Verkehrszentralregister getilgt ist.
Bei einer Trunkenheitsfahrt beträgt die Tilgungsfrist nach § 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVG
zehn Jahre. Bei Entziehung der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung bzw. der Anordnung einer Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB
beginnt die Tilgungsfrist allerdings erst mit der Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens jedoch fünf Jahre nach der beschwerenden Entscheidung (§ 29 Abs. 5 StVG
).
Die Entscheidung erging vorliegend im Jahr 2001, sodass vor dem Jahr 2016 nicht mit der Erteilung der Fahrerlaubnis ohne die Anordnung einer MPU zu rechnen ist - 5 Jahre Tilgungsbeginn + 10 Jahre Tilgungsfrist = 15 Jahre.
Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion, um an mich eine kostenfreie Nachfrage zu richten. Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte