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Führerschein Bestandsrecht

5. September 2020 10:46 |
Preis: 30,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Guten Tag,
ich habe meinen Führerschein Klasse 3 1980 erworben .Anfang 1989 erhielt ich für 8 Monate ein Fahrverbot plus Mpu. Danach bekam ich nur die Klassen B und Be, im Rosa Führerschein wude hintendrauf vermerkt Knur bis 2800kg. und Umgestaltung der Fahrerlaubniss beantragt Führerschein gültig bis 23.03.2004. Danach gab man mir den Scheckkartenführerschein mit BE. also bis 3,5 t und Anhänger
Ist das üpberhaupt rechtens. Ich habe ja die Klasse 3 gemacht und da ich jetzt ein Fahrzeug mit mehr als 3,5 Tonnen fahren möchte hätte ich gerne gewusst ob ich da was machen kann um wiederFhz.
bis 7,5 t zu fahren
viele Grüße

5. September 2020 | 16:45

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

Sie haben ein Bestandsrecht aller Führerscheinklassen aus dem vormaligen "rosa Lappen", den ich so auch noch gemacht habe.

Standardmäßig ergehen bei der Neuerteilung Kürzungen, insbesondere zum Führen von LKW´s über 3,5 Tonnen, ( C 1 bis 7,5 Tonnen ) / neue Klassifizierung, war aber damals in Klasse 3 enthalten.

Das muss gesondert beantragt werden und hat weitere aber unerhebliche Voraussetzungen zur Folge. Eigentlich muss nur eine Gesundheitsprüfung abgelegt werden, die Ihre Fitness beleuchtet.

Viele haben übrigens unerkannt die alte Nutzung aufrecht erhalten und wussten gar nicht, daß sie sich dabei nach § 21 StVG strafbar machen.

Stellen Sie den Antrag bei Ihrer Führerscheinbehörde. Was ich jedoch nicht so ganz einordnen kann ist der Umstand den schon längeren Zeitenlaufes. Aber prinzipiell wäre bei Ihnen der Bestandsschutz anzuwenden, was Ihnen aber auch jede diesbezügliche Google Recherche bestätigen wird.

MFG
Fricke
RA


ANTWORT VON

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