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Fristgerechte Reklamation Kreditkartenumsätze Online-Glücksspiel

19. Mai 2022 11:39 |
Preis: 30,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Bernhard Müller

Sehr geehrte Damen und Herren,
unwissentlich, dass diese Art von Online-Glücksspiel verboten ist, habe ich an diesem Teilgenommen und (natürlich verloren).
Nachdem ich erfahren habe, dass diese Art von Glücksspiel (Blackjack, Roulette) nicht zulässig war, habe ich fristgerecht innerhalb von 8 Wochen die Kreditkartenumsätze reklamiert und einen Chargeback in Auftrag gegeben. Ebenfalls habe ich die Bank und den dahinter sitzenden Zahlungsdienstleister darauf aufmerksam gemacht, dass die Zahlungen an ein illegales Onlinecasino gegangen sind.
Die Bank und der Zahlungsdienstleister lehnten die Reklamation ab, da die Zahlungen per verified by Visa von mir durchgeführt wurden. Die Einzahlungen an das Casino sind als Handelszahlungen deklariert worden und in verschiedene Länder und verschiedene Währungen gewechselt wurden, was mich besonders stutzig machte. Auf meine Aufforderung zum Chargeback, oder einer Erklärung, weshalb die Zahlungen nicht zurückgebucht werden, erhalte ich keine Antwort mehr von meiner Bank oder dem Zahlungsdienstleister. Meine Schreiben wurden immer per Einschreiben mit Rückschein zugestellt und entsprechende Fristen gesetzt, die allerdings ohne Beachtung verstrichen wurden.
Ist die Bank bzw. der dahinter sitzende Zahlungsdienstleister verpflichtet diese Zahlungen wieder meinem Kreditkartenkonto gut zu schreiben und bei der Händlerbank zu belasten - zumal ich fristgerecht Reklamiert habe? Macht sich die Bank, da sie nun wissen, dass es sich um illegales Onlineglücksspiel handelt, ggf. mit strafbar?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Das mit den Rückbuchungen funktioniert nur, wenn ein Gläubiger per Lastschrift, also ohne dass Sie die einzelne Zahlung in Auftrag gegeben haben, Geld von Ihrem Konto abgebucht hat.

Hier haben Sie jede Zahlung selbst in Auftrag gegeben. Deshalb sehe ich hier keinen Anspruch gegen Ihre Bank oder das Kreditkartenunternehmen.

Sie müssten Ihre Ansprüche direkt gegen den Betreiber des Onlinecasinos richten. Wenn dieser seinen Sitz im Ausland hat, ist es extrem unwahrscheinlich, dass Sie das Geld jemals zurück bekommen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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