Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das mit den Rückbuchungen funktioniert nur, wenn ein Gläubiger per Lastschrift, also ohne dass Sie die einzelne Zahlung in Auftrag gegeben haben, Geld von Ihrem Konto abgebucht hat.
Hier haben Sie jede Zahlung selbst in Auftrag gegeben. Deshalb sehe ich hier keinen Anspruch gegen Ihre Bank oder das Kreditkartenunternehmen.
Sie müssten Ihre Ansprüche direkt gegen den Betreiber des Onlinecasinos richten. Wenn dieser seinen Sitz im Ausland hat, ist es extrem unwahrscheinlich, dass Sie das Geld jemals zurück bekommen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Bernhard Müller
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