Geehrter Ratsuchender,
Ihre Frage möchte ich wie folgt beantworten:
Einer Nutzung der Bezeichnung der Bezeichnung „Managing Director“ oder „Direktor“ begegnet in rechtlicher Hinsicht keinen Bedenken. Insbesondere liegt hierin keine irreführende geschäftliche Handlung im Sinne des § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG
.
Die von Ihnen in Aussicht genommenen Bezeichnungen werden, ähnlich wie die Bezeichnungen „Geschäftsleiter“ oder „Geschäftsführer“, in der geschäftlichen Praxis nicht als Fachbegriffe verwendet, die lediglich den Vertretungsorganen bestimmter Gesellschaftsformen (etwa der GmbH oder Ldt.) vorbehalten sind.
Dies gilt in Ihrem Fall umso mehr, als Sie tatsächlich Mitarbeiter haben, deren Arbeit also „dirigieren“ müssen. Eine Irreführung von potentiellen Kunden ist daher ausgeschlossen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Mit besten Grüßen
Matthias Kassner
Rechtsanwalt
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