Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Freiberuflicher Unternehmensberater: Namenszusatz

| 12. April 2010 14:19 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Gesellschaftsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Matthias Kassner, LL.M.

Ich bin als freiberuflicher Unternehmensberater tätig und habe 2 angestellte Berater. Ich möchte einen Namenzusatz auf meinen Geschäftsbriefen, auf der Website, auf Visitenkarten etc. verwenden. Ich denke an die Bezeichung "Managing Director" oder "Direktor" (im Sinne eines "Geschäftsleiters")

Beispiel:
<Vorname, Name>
Managing Direktor

Bitte teilen Sie mir mit, ob ich eine dieser Bezeichungen als Namenszusatz verwenden kann.

Geehrter Ratsuchender,

Ihre Frage möchte ich wie folgt beantworten:

Einer Nutzung der Bezeichnung der Bezeichnung „Managing Director“ oder „Direktor“ begegnet in rechtlicher Hinsicht keinen Bedenken. Insbesondere liegt hierin keine irreführende geschäftliche Handlung im Sinne des § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG .

Die von Ihnen in Aussicht genommenen Bezeichnungen werden, ähnlich wie die Bezeichnungen „Geschäftsleiter“ oder „Geschäftsführer“, in der geschäftlichen Praxis nicht als Fachbegriffe verwendet, die lediglich den Vertretungsorganen bestimmter Gesellschaftsformen (etwa der GmbH oder Ldt.) vorbehalten sind.

Dies gilt in Ihrem Fall umso mehr, als Sie tatsächlich Mitarbeiter haben, deren Arbeit also „dirigieren“ müssen. Eine Irreführung von potentiellen Kunden ist daher ausgeschlossen.

Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.

Mit besten Grüßen

Matthias Kassner
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 12. April 2010 | 15:38

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Rasche Antwort, klare, verständliche Begründung. Sehr zu empfehlen.

"