Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Tatsächlich ist nicht einzusehen, dass Sie die häftige Kreditschuld tragen sollen, aber Ihr Ehemann Alleineigentümer werden soll.
Außerdem könnte er sich von Ihnen ebenfalls scheiden lassen.
Darauf sollten Sie auch den Notar ansprechen, der den Grundstückskaufvertrag beurkundet. Dieser hat schließlich die Interessen von Ihnen beiden wahrzunehmen.
Das wird gegebenenfalls auch die Beratung und den Abschluss eines Ehevertrages mit einschliessen (oder durch einen Anwalt Ihrer Wahl), der viel besser die gegenseitige Interessenlage von Ihnen als Ehegatten regeln kann - gerade auch im Hinblick auf den Immobilienkauf den dazugehörigen Kreditvertrag etc.
Dieser Ehevertrag kann dann auch mit einem Erbvertrag verbunden werden, ebenfalls zur gegenseitigen Absicherung.
Dieses sollten Sie daher Ihrem Ehemann antragen.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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