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Frau alleine im Grundbuch,Ehemannalleine in Notarvertrag, gemeins. Kreditvertrag

16. Mai 2010 19:04 |
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Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Hallo.

Bitte um Antwort. Mein Mann und ich sind 2 Jahre verheiratet. Ich bin 42 J. , Mutter eines Sohnes und vollzeit abeitend und er ist 56 J. und Freiberufler.

Wir haben zusammen einen Kreditvertrag bei der Bank gestellt. Also der läuft auf beider Namen.

Da mein Mannn eine schwierige Ex-Ex-Beziehung hat mit der er 2 Kinder hat und die seit 20 Jahren nicht arbeitet, wollen wir das Haus schützen.

Daher soll ich als Ehefrau allein ins Grundbuch.

Nun sagt mein Mann aber auf einmal, daß wir einen Notaruntervertrag machen, indem er als Alleineigentümer drinstehen will.

Nun, er zahlt zwar das Starkapital für die Bankfinanzierung, aber ich bin doch in der Vollhaftung bei der Bank, obwohl mir doch lt. Notarvertrag nix gehört.

Mein Mann sagt, er habe so schlechte Erfahrungen mit Frauen gemacht, er will nicht nochmal geld in den sand setzten.

Wenn ich als ehefrau in 2 Jahren mit nem Typen abhauen würde, dann würde ich ja zur Belohnung die Hälfte des Hauses bekommen.

Er sagt ich könne ihm vertrauen. Er würde sowieso nicht alt werden und daher würde ich ja lt Testament seine LV ( nicht groß) erben.

Nja, das halte ich nicht gerade für eine gute Kaufmännische Argumentation. Ich soll ihm blind vertrauen und er denkt nur daran, was ich alles anstellen könnte.

N.B. Also ich habe weder jemals sein konto geschröpft- wir haben getrennte Konten, noch irgendwie in 4 Jahren Anlaß zum Zweifeln gegeben.

Aber ich möchte nicht mit meinem Sohn, wenn er mal abhaut dumm dasitzen und ihm noch das Haus abbezahlen.Etwas anderes ist es natürlich, wenn er mal arbeitslos wird oder krank. dafür ist man ja verheiratet, daß man sich gegenseitig eine Stütze ist.

Bitte um rat.

Dankeschön!!

16. Mai 2010 | 20:51

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:

Tatsächlich ist nicht einzusehen, dass Sie die häftige Kreditschuld tragen sollen, aber Ihr Ehemann Alleineigentümer werden soll.

Außerdem könnte er sich von Ihnen ebenfalls scheiden lassen.

Darauf sollten Sie auch den Notar ansprechen, der den Grundstückskaufvertrag beurkundet. Dieser hat schließlich die Interessen von Ihnen beiden wahrzunehmen.

Das wird gegebenenfalls auch die Beratung und den Abschluss eines Ehevertrages mit einschliessen (oder durch einen Anwalt Ihrer Wahl), der viel besser die gegenseitige Interessenlage von Ihnen als Ehegatten regeln kann - gerade auch im Hinblick auf den Immobilienkauf den dazugehörigen Kreditvertrag etc.

Dieser Ehevertrag kann dann auch mit einem Erbvertrag verbunden werden, ebenfalls zur gegenseitigen Absicherung.

Dieses sollten Sie daher Ihrem Ehemann antragen.

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

ANTWORT VON

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