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Fragen zur Antragstellung bei BAFA-Förderung

14. Mai 2025 20:52 |
Preis: 70,00 € |

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hoffe auf Hilfe bei folgendem Problem: Eine GmbH besitzt als Teileigentümerin eine Dachgeschoss-Einheit in einer WEG mit mehreren Eigentümern, die mit BAFA-Förderung zu Wohnraum ausgebaut werden soll. Die Maßnahme ist förderfähig, bei der Antragstellung ergeben sich aber folgende Probleme bzw. Fragen:

1. Was soll bei der Frage "Bei der antragstellenden Person handelt es sich um" angegeben werden? "Unternehmen" oder "sonstige juristische Person des Privatrechts"? Nach meinen Dafürhalten trifft beides auf eine "normale" GmbH zu, nur "juristische Person" lässt sich nicht wählen.

2. Was soll bei der Frage "Ist die antragstellende Person Eigentümer des Gebäudes, in dem die Investition umgesetzt wird?" angegeben werden? Ja oder nein? Nach meinem Dafürhalten ist beides falsch, da die GmbH nicht das ganze Gebäude besitzt, aber auch nicht nicht Eigentümerin ist, sondern eben Teileigentümerin.

Ich befürchte, dass Fragen vom BAFA bewusst falsch oder schwammig gestellt werden, um am Ende Förderungen ablehnen zu können.

Mit freundlichen Grüßen!

14. Mai 2025 | 23:36

Antwort

von


(879)
Gräfelfinger Str. 97a
81375 München
Tel: +4917664624234
Web: https://www.kanzlei-richter-muenchen.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Bei der Frage "Bei der antragstellenden Person handelt es sich um" sollten Sie "Unternehmen" angeben. Eine GmbH ist eine juristische Person des Privatrechts und fällt unter die Kategorie "Unternehmen". Die Auswahl "sonstige juristische Person des Privatrechts" könnte zwar auch zutreffen, jedoch ist die GmbH in erster Linie ein Unternehmen, was in der Regel bei Förderanträgen so angegeben wird.

2. Bei der Frage "Ist die antragstellende Person Eigentümer des Gebäudes, in dem die Investition umgesetzt wird?" sollten Sie "Ja" angeben, da die GmbH als Teileigentümerin einen rechtlichen Anteil am Gebäude besitzt. Auch wenn die GmbH nicht das gesamte Gebäude besitzt, ist sie dennoch Eigentümerin eines Teils des Gebäudes, was in diesem Kontext als ausreichend angesehen werden sollte.

Es ist verständlich, dass die Formulierungen in Anträgen manchmal unklar erscheinen können, jedoch ist es wichtig, die Angaben so zu machen, dass sie der rechtlichen Stellung der GmbH entsprechen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
RA Richter


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