Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender!
Die sogenannte Schöpfungshöhe existiert auch für die sogenannte kleine Münze. Danach ist alles schützenswert, was in irgendeiner Form eine individuelle Eigentümlichkeit aufweist.
Dementsprechend können auch Wetterberichte und Verkehrsberichte dem Urheberrecht unterliegen, wenn dafür individuelle Formulierungen benutzt werden.
Zwar ist die von Ihnen protokollierte Moderation nicht unbedingt ein Glanzstück deutscher Radiogeschichte, jedoch enthält der Auszug, soweit ich das anhand Ihrer Angaben beurteilen kann, durchaus individuelle Formulierungen und Kombinationen, so daß auch er dem Urheberrecht unterliegt.
Jedoch ist es gerade im Urheberrecht durchaus möglich, daß ein Richter das anders sieht, da es hier um Ansichten und Wertungen geht.
Bitte beachten Sie, daß dieses Forum der ersten, überschlagsmäßigen Rechtsorientierung dient und keinesfalls den umfassenden, alles erschöpfenden Rat eines Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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Vielen Dank, das hilft mir schon sehr weiter.
Nachfragen mit diesem Inhalt sind mir stets willkommen:-)!
Freut mich zu hören, daß ich Ihnen weiterhelfen konnte.
RA R. Weber