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Frage zur Schöpfungshöhe einer Radiosendung

| 3. April 2006 15:55 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Ich frage mich (bzw. Sie), ob in Textform gebrachte Radiomoderationen dem Urheberrecht unterliegen. Ich möchte diese nämlich als Teil eines Buches veröffentlichen. Meiner Meinung nach liegt beim Wetterbericht + Verkehrsservice keine ausreichende Schöpfungshöhe vor. Wie sieht es aber mit "anspruchsvolleren" Dialogen aus?! Es folgt ein Beispiel:

Moderator1: Ja dann gute Fahrt. Was machst du?
Anrufer: ... seid doch nicht so neugierig.
Mod1: Nun sag´s doch!
Anrufer: Ich fahr gerade Auto.
Moderator2: Ach super, und ich steh gerade im Studio, und wir sind am Moderieren. Hö hö ... du bist LKW-Fahrer!
Anrufer: Mmm ja, kann man so sagen.
Mod1: Weil wenn du in Bayern mal unterwegs bist, ist ja doch ne ganze Ecke, ne?
Anrufer: Ist ne ganze Ecke, ja.
Mod1: Ja - ich versuch ein vernünftiges Gespräch zu führen. Er will nicht. Ja ... er will nicht.
Mod2: Na wenn man nicht will, dann will man nicht.
Mod1: Ja, nö, der hat schon, ne?
Anrufer: Aber trotzdem, macht so weiter, ne?
Mod1: Machen wa! Aber klingt nicht so, als wenn er heute schon hätte.
Mod2: Ach ...
Mod1: Wenn du seine Frau wärst, hättest ihn ja auch verlassen.
Mod2, genervt: Das sag ich doch gar nicht!
Mod1: Ja, aber er weiß es.
Mod2: Ach, du redest immer ein dummes Zeug. Wie kann man nur den ganzen Tag ....
Mod1 unterbricht: Einen schönen guten Morgen, danke fürs Radiohören!
Anrufer: Dreh ihm mal den Hals um.
Mod2, angestrengt: Ich versuch´s mal, Moment...
Anrufer: Aber nicht ganz so schlimm.
Mod1 gibt Würgegeräusche von sich.
Mod1: Zuerst kriegt er ganz blaue Lippen ...
Anrufer: Wie lange ist er jetzt still?
Mod2: Och, ich denke, wenn ich ihn jetzt nicht wiederbelebe, wohl noch die ganze Zeit.
Anrufer: Hahaha....

Unterliegen solche Moderationen dem Urheberrechtsschutz?

3. April 2006 | 21:00

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender!

Die sogenannte Schöpfungshöhe existiert auch für die sogenannte kleine Münze. Danach ist alles schützenswert, was in irgendeiner Form eine individuelle Eigentümlichkeit aufweist.
Dementsprechend können auch Wetterberichte und Verkehrsberichte dem Urheberrecht unterliegen, wenn dafür individuelle Formulierungen benutzt werden.
Zwar ist die von Ihnen protokollierte Moderation nicht unbedingt ein Glanzstück deutscher Radiogeschichte, jedoch enthält der Auszug, soweit ich das anhand Ihrer Angaben beurteilen kann, durchaus individuelle Formulierungen und Kombinationen, so daß auch er dem Urheberrecht unterliegt.

Jedoch ist es gerade im Urheberrecht durchaus möglich, daß ein Richter das anders sieht, da es hier um Ansichten und Wertungen geht.

Bitte beachten Sie, daß dieses Forum der ersten, überschlagsmäßigen Rechtsorientierung dient und keinesfalls den umfassenden, alles erschöpfenden Rat eines Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber


Rückfrage vom Fragesteller 3. April 2006 | 21:05

Vielen Dank, das hilft mir schon sehr weiter.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. April 2006 | 21:15

Nachfragen mit diesem Inhalt sind mir stets willkommen:-)!

Freut mich zu hören, daß ich Ihnen weiterhelfen konnte.

RA R. Weber

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