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Frage bzgl. Österr. EU-Führerschein aus Großbritanien wiedererlangen

18. März 2015 11:39 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich bin deutscher Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich, keinen Wohnsitz in Deutschland.
In Österreich habe ich den FS Klasse B erworben und in der "Probezeit" aufgrund einer Dummheit wieder abgeben müssen...
Die Sperre läuft in 3 Monaten ab. Nach dieser sind langwierige und teure Nachschulungen und Ärztliche Tests zu absolvieren.

Ist es mir nach aktueller Rechtssprechung möglich, den schoneinmal erworbenen Österreichischen FS über Großbritanien, in Verbindung mit einem Nebenwohnsitz dort, in Form einer "Neuausstellung" o.Ä. wiederzuerlangen?
Wenn ja, währe das dann erst in 3 Monaten machbar?


Vielen Dank für Ihr Bemühen

MfG
E.H.

18. März 2015 | 12:37

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die diesbezüglich einschlägige EU -Führerscheinrichtlinie vom 20.12.2006 stellt unter Artikel 11 Nr. 4 klar:

"Ein Mitgliedstaat lehnt es ab, einem Bewerber, dessen Führerschein in einem anderen Mitgliedstaat eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen wurde, einen Führerschein auszustellen."

Da Ihnen, wie Sie ausgeführt haben, in Österreich der Führerschein entzogen wurde, wird Ihnen dieser auch nicht im Vereinigten Königreich wieder neu ausgestellt, da er mit dem Makel der Sperre belastet ist.

Der EuGH hat in verschiedenen Urteilen (Rechtssachen C-329/06 , C-343/06 , C-334/06 , C-336/06 ) entscheiden, dass andere EU-Staaten einem Kandidaten nur dann eine neue Fahrerlaubnis ausstellen dürfen, wenn diese im Land leben und die individuelle Sperrfrist abgelaufen ist. Da Sie ja noch nicht im vereinigten Königreich leben, ein Zweitwohnsitz hier nicht ausreichen wird und Ihre Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist, dürfte nicht davon ausgegangen werden, dass Sie in Großbritannien einen neuen Führerschein erhalten werden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT VON

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