Hallo,
eine Minderjährige wurde mir im Ausland mit falschen Ausweiß zugeführt und ich kann die Strafen dafür nicht akzeptieren. Was kann ich dagegen tun? (White Torture / EMP ).
die meisten Rechtsordnungen geben dem Beschuldigten das Recht zu schweigen wie auch der Akteneinsicht. Zudem kann man innerhalb der jeweils vor Ort geltenden Fristen auch Rechtsmittel einlegen.
Naheliegend wäre der Gedanke einen ausländischen Strafverteidiger zu mandatieren, der die ausländische Rechtslage abschließend beurteilen kann.
Sicher kann man sich stets versuchsweise auch mit der Unkenntnis des Alters der Betroffenen verteidigen, wobei es auch auf deren Entwicklungsstand körperlicher Art zum vermeintlichen Tatzeitpunkt ankommt. Fraglich ist insofern auch, was Sie unter "zugeführt" verstehen. Sollten Sie zum Tatzeitpunkt schuldunfähig oder vermindert schuldfähig gewesen sein ( so meinen Sie offenbar die Schlagworte white torture usw. ), dann ist auch dies relevant für die Strafzumessung.
MfG RA Saeger
Rückfrage vom Fragesteller27. März 2022 | 18:29
Sehr geehrter Herr Saeger,
Danke für Ihre rasche Antwort.
Ich bin von Gang Stalking (Hunter Virus) + (70 Jahre Waffen) betroffen nachdem ein Undercover Polizist mir gesagt hat : Ich hab auch schon mit ner Minderjährigen gefickt aber da war ich auch noch ein Teen.
Ich war besoffen in Thailand und wurde verarscht. Ich weiß nicht was ich tun soll...
Geben Sie mir BITTE einen Ratschlag.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt27. März 2022 | 18:44
Sehr geehrter Fragensteller,
"Ich war besoffen in Thailand und wurde verarscht. Ich weiß nicht was ich tun soll...
Geben Sie mir BITTE einen Ratschlag."
Besorgen Sie sich bitte einen thailändischen Strafverteidiger. Alles andere macht wenig Sinn.