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Forderungsverzicht

3. April 2010 21:18 |
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Kaufrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage bezüglich folgenden Sachverhalts:

Ich habe einen Auftrag an ein Dienstleistungsunternehmen erteilt und diese mit der Erstellung von Dokumenten beauftragt. Diese wurden nicht termingerecht erstellt aufgrund dessen hat mir die Person die damit beauftragt war am Telefon unter Zeugen mitgeteilt, dass sie auf die Forderung verzichtet und hat eingeräumt versagt zu haben. Ich habe mich dann die halbfertigen Dokumente weiter verwendet und das mit Verspätung alleine zum Abschluss gebracht. Nun 3 Monate später erhielt ich trotzdem die Rechnung und habe diese mit der Begründung des Forderungsverzichts wieder zurück geschickt. Jetzt habe ich Post von einem Anwalt erhalten, das sein Mandant das Geld haben möchte und er nichts von dem Forderungsverzicht weiß. Wie soll ich mich jetzt verhalten? Muß ich die Rechnung bezahlen?Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe.

Sehr geehrte Fragende,

zunächst ist entscheidend, was genau geschuldet war.

Entweder wurde nur die Dienstleistung an sich geschuldet (dann Dienstvertrag) oder der Erfolg (dann Werkvertrag). Dies ist entscheidend für die Gewährleistung und schlussendlich auch für die Entstehung des Gebührenanspruches.

Bei einem Dienstvertrag wird nur die Dienstleistung an sich geschuldet, unabhängig davon, ob das Ergebnis erfolgreich war oder nicht.

Da beim Werkvertrag der Erfolg geschuldet wird, haben Sie auch einen Anspruch auf z.B. Nachbesserung oder Rücktritt vom Vertrag.

Tragen Sie daher in der Nachfrage konkret mit, welche Tätigkeit genau geschuldet und was vertraglich vereinbart wurde.

Zudem ist entscheidend, was genau vom Gegner abgerechnet wurde (dies gesamte Tätigkeit oder nur einen Teil).

Auch für einen Teil könnte Ihr Vertragspartner einen Anspruch haben. Dann müssten Sie ggf. beweisen, dass er wirksam auf seinen Gebührenanspruch verzichtet hat, da er dann ggf. nur die Entstehung beweisen müsste.

Beachten Sie unbedingt die Frist des Rechtsanwaltes, um weitere Kosten zu vermeiden. Ich würde auch zur Einschaltung eines Anwaltes raten, da aufgrund der Komplexität eine alleinige Vertretung schwierig sein dürfte. Gerne helfen wir Ihnen hier weiter.

Ich habe Ihnen eine Mail geschrieben und verbleibe mit den besten Wünschen zu Ostern

Rückfrage vom Fragesteller 6. April 2010 | 16:45

Sehr geehrte Frau Seiter,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich kann nicht genau definieren welche Form von Vertrag abgeschlossen wurde.

Es wurde ein Angebot geschickt und darin waren Stunden aufgeführt. Dieses Angebot habe ich mit einer Auftragsbestätigung inkl. der Terminsetzung zur Abgabe der Dokumente bestätigt. Des Weiteren wird in den Nachfolgenden Schreiben immer wieder auf den einzuhaltenden Termin hingewiesen. Außerdem habe ich noch ein Schreiben welches nach dem Telefonat (bei dem der Forderungsverzicht unter Zeugen ausgesprochen wurde) bei mir eingetroffen ist.
In diesem Schreiben wird bedauert, dass ich die Zusammenarbeit beendet habe und dass man die Dokumente nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt fertig stellen konnte. Außerdem wird mir ein Termin zu einem Treffen angeboten bei dem man über die Forderung reden wollte. Welchen Teil ich anerkenne und welchen nicht. Ich habe mich aber auf diesen Termin nicht eingelassen, da ich keinen Teil der Forderung anerkennen wollte. Mir ist durch diesen Terminverzug enormer Schaden entstanden und diese Gesellschaft konnte froh sein, dass ich das damit auf sich beruhen lassen wollte und keine Schadenersatzklage aufgenommen habe.
Jetzt 3 Monate später wird der komplette Rechnungsbetrag berechnet und nicht nur ein Teil.

Vielen Dank nochmals vorab für Ihre Hilfe.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 8. April 2010 | 17:48

Sehr geehrte Fragende,

aus Ihren Schilderungen kann ich schlecht schließen, ob hier Dienst- oder Werkleistungselemente überwiegen.

Ich würde mich aber auf keinen Fall auf irgendeinen Termin einlassen, bei dem Sie etwas anerkennen sollen, ohne dass Sie genau den Fall rechtlich haben durchprüfen lassen!

Zudem finde ich erstaunlich, dass der gesamt Betrag gefordert wird, auch dies ist kritisch zu betrachten.

Wenn Sie jedoch nichts unternehmen, kann es sein, dass die Gegenseite weitere Maßnahmen in Anspruch nimmt (Mahnbescheid, Klage). Dies kann für Sie ggf. teurer werden, falls die Forderung berechtigt wäre. Da dies von hier schlecht beurteilt werden kann, würde ich Ihnen nochmals ans Herz legen, mit dem Fall einen Anwalt zu betrauen.
Sie können sich gerne an uns wenden.

Zudem wären wirklich Gegenansprüche zu prüfen und ggf. aufzurechnen!

Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter

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