Sehr geehrte Fragende,
zunächst ist entscheidend, was genau geschuldet war.
Entweder wurde nur die Dienstleistung an sich geschuldet (dann Dienstvertrag) oder der Erfolg (dann Werkvertrag). Dies ist entscheidend für die Gewährleistung und schlussendlich auch für die Entstehung des Gebührenanspruches.
Bei einem Dienstvertrag wird nur die Dienstleistung an sich geschuldet, unabhängig davon, ob das Ergebnis erfolgreich war oder nicht.
Da beim Werkvertrag der Erfolg geschuldet wird, haben Sie auch einen Anspruch auf z.B. Nachbesserung oder Rücktritt vom Vertrag.
Tragen Sie daher in der Nachfrage konkret mit, welche Tätigkeit genau geschuldet und was vertraglich vereinbart wurde.
Zudem ist entscheidend, was genau vom Gegner abgerechnet wurde (dies gesamte Tätigkeit oder nur einen Teil).
Auch für einen Teil könnte Ihr Vertragspartner einen Anspruch haben. Dann müssten Sie ggf. beweisen, dass er wirksam auf seinen Gebührenanspruch verzichtet hat, da er dann ggf. nur die Entstehung beweisen müsste.
Beachten Sie unbedingt die Frist des Rechtsanwaltes, um weitere Kosten zu vermeiden. Ich würde auch zur Einschaltung eines Anwaltes raten, da aufgrund der Komplexität eine alleinige Vertretung schwierig sein dürfte. Gerne helfen wir Ihnen hier weiter.
Ich habe Ihnen eine Mail geschrieben und verbleibe mit den besten Wünschen zu Ostern
Sehr geehrte Frau Seiter,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich kann nicht genau definieren welche Form von Vertrag abgeschlossen wurde.
Es wurde ein Angebot geschickt und darin waren Stunden aufgeführt. Dieses Angebot habe ich mit einer Auftragsbestätigung inkl. der Terminsetzung zur Abgabe der Dokumente bestätigt. Des Weiteren wird in den Nachfolgenden Schreiben immer wieder auf den einzuhaltenden Termin hingewiesen. Außerdem habe ich noch ein Schreiben welches nach dem Telefonat (bei dem der Forderungsverzicht unter Zeugen ausgesprochen wurde) bei mir eingetroffen ist.
In diesem Schreiben wird bedauert, dass ich die Zusammenarbeit beendet habe und dass man die Dokumente nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt fertig stellen konnte. Außerdem wird mir ein Termin zu einem Treffen angeboten bei dem man über die Forderung reden wollte. Welchen Teil ich anerkenne und welchen nicht. Ich habe mich aber auf diesen Termin nicht eingelassen, da ich keinen Teil der Forderung anerkennen wollte. Mir ist durch diesen Terminverzug enormer Schaden entstanden und diese Gesellschaft konnte froh sein, dass ich das damit auf sich beruhen lassen wollte und keine Schadenersatzklage aufgenommen habe.
Jetzt 3 Monate später wird der komplette Rechnungsbetrag berechnet und nicht nur ein Teil.
Vielen Dank nochmals vorab für Ihre Hilfe.
Sehr geehrte Fragende,
aus Ihren Schilderungen kann ich schlecht schließen, ob hier Dienst- oder Werkleistungselemente überwiegen.
Ich würde mich aber auf keinen Fall auf irgendeinen Termin einlassen, bei dem Sie etwas anerkennen sollen, ohne dass Sie genau den Fall rechtlich haben durchprüfen lassen!
Zudem finde ich erstaunlich, dass der gesamt Betrag gefordert wird, auch dies ist kritisch zu betrachten.
Wenn Sie jedoch nichts unternehmen, kann es sein, dass die Gegenseite weitere Maßnahmen in Anspruch nimmt (Mahnbescheid, Klage). Dies kann für Sie ggf. teurer werden, falls die Forderung berechtigt wäre. Da dies von hier schlecht beurteilt werden kann, würde ich Ihnen nochmals ans Herz legen, mit dem Fall einen Anwalt zu betrauen.
Sie können sich gerne an uns wenden.
Zudem wären wirklich Gegenansprüche zu prüfen und ggf. aufzurechnen!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter