Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Wenn ein Vollstreckungstitel vorliegt, kann aus diesem Titel 30 Jahre vollstreckt werden.
Vor diesem Hintergrunf können Sie dem Inkasso-Büro vorschlagen, die Sache durch eine einmalige Zahlung, jedenfalls weniger als der geforderte Betrag, zu beenden.
Hier können Sie beim dem Inkasso-Unternehmen anfragen, mit welcher Einmalzahlung der Gläubiger sich zufrieden gibt.
Sollten Sie bei der Verhandlung mit dem Inkassobüro nicht weiterkommen, rege ich an, sich durch einen Kollegen vertreten zu lassen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
Antwort
vonRechtsanwalt Karlheinz Roth
Hauptstraße 16 a
25488 Holm
Tel: 04103/9236623
Web: https://www.kanzlei-roth.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Ich hoffe das dies als Nachfrage gilt.
Zu aller erst Danke!
D. h. nicht an den Gläubiger ran treten sondern nur an das Inkasso Büro?
Die letzte Frist (20 Tagen) vom Inkasso ist seit 10 Tagen überfällig ist da überhaupt Luft für solch ein Einmalzahungsgespräch? Da Sie Ihren Sitz in Hamburg haben. Es ist das HFG Inkasso Büro.
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihren Nachtrag.
Das Inkasso-Büro ist der richtige Ansprechpartner. Nach meiner Erfahrung mit Inkasso-Unternehmen besteht noch die Möglichkeit einer Einigung, erfordert dann aber auch zügiges Handeln.
Sie können gerne per E-Mail auf mich zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth