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Flyer Verteilung ohne Kleingedruckte

24. Juli 2007 14:18 |
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Kaufrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stefan Steininger

Guten Tag,
ich möchte um spätestens 16Uhr 26000 Flyer zu meiner Post bringen und austragen lassen.
Ich habe einen Flyer A5 beidseitig bedruckt, mit einem Festnetzanbieter und zwei Mobilfunkanbtieter. Bei einem habe ich kein kleingedrucktes. Sprich auf dem Flyer erwähne ich die Gebühr von 24,95€ mtl. und ein Navigationssystem kostenlos dazu, aber kein kleingedrucktes von 24 Monate Laufzeit. Ich kann bei bedarf ein PDF per email zukommen lassen.
Meine Frage: Wenn ich diese verteile was kann schlimmsten falls passieren? Müsste ich geg. eine Abmahnung zahlen? einmal oder vielleicht häufiger? Wie hoch ist diese im normal Fall? Bis 500€ würde ich dies riskieren, wenn es aber 10.000€ kostet......
danke habe es gerade sehr eilig....
mr.de

Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragensteller,

Ihre Online-Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen wie folgt beantworten:

In der Kürze der Zeit kann ich Ihnen nur raten, von einer Veröffentlichung in der fehlerhaften Form Abstand zu nehmen.

Sie bieten offenbar Leistungen an, die in dieser Form nicht erbracht werden können (ohne Mindestlaufzeit). Hierin kann ein wettbewerbswidriges Verhalten im Sinne Vorteil durch Rechtsbruch gesehen werden.

Da der Streitwert sicherlich nicht allzu niedrig anzusetzen ist (hier könnte man sicherlich an mehr als 10000 Euro denken) wäre das Risiko einer einzelnen Abmahnung mit Unterwerfung bei ca. 750 Euro; geht man hingegen von 25000 Euro aus, kommt am auch ca. 1050 Euro.

Weiterhin riskieren Sie, dass die Unterschiedlichen Mobilfunkanbieter wegen der meist vorhandenen Vertragsklauseln, die eine freie Gestaltung verbieten, gegen Sie vorgehen.

Das Risiko einer Abmahnung besteht insgesamt mehrfach.

Daher rate ich, ohne genaue Prüfung des Flyers, von einer Veröffentlichung dringend ab. Konsultieren Sie einen Kollegen vor Ort und besprechen Sie das weitere Vorgehen. Evtl. könnte aus Kostengründen ein Aufkleber mit dem „Kleingedruckten“ aufgebracht werden.

Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Steininger
Rechtsanwalt

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