Im Internet habe ich einem Aktionspreis auf der Studiowebsite zugestimmt und "angeklickt", Vertrag 24 Monate.
Am nächsten Tag (03.04.20) bin ich ins Studio und habe eine Mitgliedschaftsvereinbarung vor Ort abgeschlossen, mit Unterschrift beider Parteien und mit extra eingetragenem Datum 04.04.20 Mitgliedschaftsbeginn.
Gekündigt habe ich diesen Vertrag am 03.01.22., mit einer Fristwahrung von 3 Monaten zum 04.04.2022.
Jetzt taucht eine Mitgliedschaftsvereinbarung seitens Studio auf, wo der Beginn 01.04.2020 steht. Ohne Unterschrift etc. mit Hinweis vom Studio, dass ich online einen Vertrag abgeschlossen habe und dieser im System hinterlegt ist. Ich habe zwar online das Angebot "angeklickt", aber keine Bestätigungsemail bekommen. Erst 10 Tage später nach meinem vor-Ort-Abschluss bekam ich meine Willkommensemail mit der vor-Ort-Mitgliedschaftsvereinbarung als pdf, wo NICHT der 1.4. als Beginn drin steht, sondern 04.04.20
Jetzt wird mein zu später Eingang der Kündigung bemängelt.
Meine Frage: welches Dokument ist nun gültig für den Abschluss des Fitnessvertrages? Die nicht unterschriebene Mitgliedschaftsvereinbarung oder die vor Ort abgeschlossene unterschriebene Vereinbarung?
Danke vorab!
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Eigentlich wären es streng genommen sogar 2 Verträge, d.h. wenn sich das Studio auf Online bezieht, hätten Sie 2mal zahlen müssen - das war ja gerade nicht der Fall.
Mithin schreiben Sie, dass Sie keine Mail bezüglich Vertag Online bekommen haben, sodass Sie davon ausgehen konnten, dass der vor Ort geschlossene Vertrag gültig ist. So oder so haben Sie ohnehin diesen wirksam gekündigt (Zustandekommen: Ihr Angebot vor Ort durch Ihre Unterschrift und mit Annahme vor Ort durch deren Unterschrift). Wenn es also nicht 2 Verträge gibt, ist der Vertrag vor Ort gekündigt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.