Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Firmenzusage

22. Januar 2021 10:59 |
Preis: 49,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich hatte bis gestern einen Handlsvertretervertrag mit einer Firma. Dieser Vertrag wurde auf meinen Wunsch hin einvernehmlich aufgehoben. Im letzten Jahr habe ich aber die Teilnahme an einer Reise gewonnen, weil meine Verkäufe im letzten Jahr ein bestimmtes Level überschritten hatten. Diese Teilnahme wurde mir in Form einer Urkunde für gute Leistungen ausgehändigt, die Reise ist aber erst dieses Jahr im Sommer. Ist diese Zusage auch nach der Vertragsauflösung gültig, kann ich einen Rechtsanspruch oder einen geldwerten Ausgleich geltend machen? Im Handlsvertretervertrag und in der Auflösungsvereinbarung gibt es kleinerlei Text, der solche Auszeichnungen oder Teilnahmen betreffen könnte.

22. Januar 2021 | 12:15

Antwort

von


(1107)
Throner Str. 3
60385 Frankfurt am Main
Tel: 069-4691701
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Thomas-Mack-__l105497.html
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:


Die von Ihnen erwähnte Reise steht Ihnen meiner Ansicht nach zu, unabhängig von der späteren Aufhebung des Vertrages.

Wie Sie selbst erwähnen handelt es sich um einen Bonus für in der Vergangenheit erbrachte Leistungen (bestimmte Anzahl von Vertragsabschlüssen), die auch vertraglich unter keine weiteren Bedingungen gestellt wurden.

Nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen – die unter gewissen Voraussetzungen auch auf Handelsvertreter angewendet werden können – gibt es keine Rückzahlungspflicht für Boni die für Leistungen der Vergangenheit bezahlt wurden.

Auch aus den Regelungen des HGB die auf den Handelsvertreter anwendbar sind ergibt sich nichts anderes.

Sie haben den erwähnten Bonus gemäß der bestehenden Vereinbarung mit ihrer Firma aufgrund ihrer in der Vergangenheit erbrachten Leistungen verdient.

Mangels anderweitiger Vereinbarung ist die Firma auch an diese zugesagte Bonuszahlung gebunden.

Sie können daher die zugesagte Reise von der Firma fordern, selbst wenn der Handelsvertretervertrag inzwischen aufgehoben wurde.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


Thomas Mack
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

(1107)

Throner Str. 3
60385 Frankfurt am Main
Tel: 069-4691701
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Thomas-Mack-__l105497.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Vertragsrecht, Kaufrecht, Wirtschaftsrecht, Urheberrecht, Internationales Recht, Internet und Computerrecht, Miet- und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Baurecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER