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Firmenkreditkarte - Persönliche Haftung?

15. September 2017 01:35 |
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Kredite


Beantwortet von

Hallo,

Ich habe als Prokurist für eine Firma eine Firmenkarte beantragt, mein Name stand nur auf der Karte als Nutzer. Auf dem Antrag ausschließlich die Firma. Ich habe auch keine Bürgschaft unterschrieben. Als die Firma verkauft wurde und die kartenabbuchung auf dem Firmenkonto nicht Mer durchgeführt werden konnte, wurde meine private Kreditkarte (bei der selben Bank) einfach von 6.000€ Limit auf 1.600€ Limit herabgesetzt. Um meine private Karte dann wieder nutzen zu können sollte ich mit einem privatdarlehen die rückständigen Beträge der Firmenkarte ausgleichen. Da ich ohne Geld da stand und ohne Kreditkarte beim tanken nötigte mich der Banker 12.000€ zu überweisen das das Firmen Konto wieder ausgeglichen ist. Ist das rechtens? Mir blieb in dem Moment keine andere Wahl, jetzt stehe ich mit einem Darlehen da von 23.000€. Kann ich dagegen vorgehen?

15. September 2017 | 07:50

Antwort

von


(2928)
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Sehr geehrter Ratsuchender,


als Prokurist kann die Gefahr bestehen, dass Sie als sogenannter "faktischer Geschäftsführer" angesehen und dann allumfassend haftbar gemacht werden können. Davon geht man aus, wenn Sie so eine Machtposition derart ausüben konnten, weil man Sie mit umfassenden Befugnissen ausstattet, dass Sie faktisch die Geschäftsführung des Unternehmens innehatten.

Ob das der Fall ist, lässt sich Ihrer Sachverhaltsdarstellung nicht entnehmen, wäre zu prüfen.


Liegt so eine Position nicht vor, haften Sie auch nicht für die Rückstände, hätten also diese Rückstände nicht ausgleichen müssen.


Hier besteht die Möglichkeit einer Anfechtung, die schnell erklärt werden sollte, auch wenn bei einer Nötigung ansich die Anfechtungsfrist ein Jahr beträgt. Aber Sie müssten diese Nötigung beweisen, so dass ggfs. die Anfechtungsfrist dann bei Nichterbringung dieses Beweises auf "unverzüglich" (sofort, ohne schuldhaftes Zögern) reduziert wird.


Ich würde Ihnen raten, mit allen Unterlagen sofort einen Rechtsanwalt aufzusuchen, um diese Möglichkeit auch hinsichtlich der Beweislast schnell prüfen und die notwendigen Schritte einleiten zu lassen.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


ANTWORT VON

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