Sehr geehrter Ratsuchender,
als Prokurist kann die Gefahr bestehen, dass Sie als sogenannter "faktischer Geschäftsführer" angesehen und dann allumfassend haftbar gemacht werden können. Davon geht man aus, wenn Sie so eine Machtposition derart ausüben konnten, weil man Sie mit umfassenden Befugnissen ausstattet, dass Sie faktisch die Geschäftsführung des Unternehmens innehatten.
Ob das der Fall ist, lässt sich Ihrer Sachverhaltsdarstellung nicht entnehmen, wäre zu prüfen.
Liegt so eine Position nicht vor, haften Sie auch nicht für die Rückstände, hätten also diese Rückstände nicht ausgleichen müssen.
Hier besteht die Möglichkeit einer Anfechtung, die schnell erklärt werden sollte, auch wenn bei einer Nötigung ansich die Anfechtungsfrist ein Jahr beträgt. Aber Sie müssten diese Nötigung beweisen, so dass ggfs. die Anfechtungsfrist dann bei Nichterbringung dieses Beweises auf "unverzüglich" (sofort, ohne schuldhaftes Zögern) reduziert wird.
Ich würde Ihnen raten, mit allen Unterlagen sofort einen Rechtsanwalt aufzusuchen, um diese Möglichkeit auch hinsichtlich der Beweislast schnell prüfen und die notwendigen Schritte einleiten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
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