wir haben eine Ferienwohnung an der Nordsee gemietet und über den Makler auch die Bestätigung bekommen.
Drei Tage nach der Bestätigung ruft uns der Makler an und schildert, dass es mit den Eigentümern ein Mißverständnis gab und diese in der von uns gemieteten Woche noch in der Wohnung sind.
Er hat uns dann, man muss sagen eine höherwertige Wohnung zum gleichen Preis aber für uns in einer nicht so schönen Lage (vom Strand weiter entfernt) angeboten. Dies haben wir abgelehnt und auf den gültigen Mietvertrag verwiesen.
Kann uns dieser gekündigt werden?
Danke
eine Kündigung wegen Eigenbearfes kommt nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung nicht in Betracht.
Möglich wäre aber eine Anfechtung wegen Irrtums, wobei die Eigentümer sich dann aber Ihnen gegenüber schadensersatzpflichtig machen würden - ob so eine Anfechtung erklärt worden ist, könnte aber nur die Individualprüfung der Gesamtumstände (Mietvertrag, Wortlaut der Gespräche) klären.