Fenster - Lieferung entspricht nicht der ursprünglichen Bestellung
| 3. Dezember 2009 11:39
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Guten Tag,
ich bitte um Beantwortung folgender Frage:
Mein Mann und ich haben im Herbst dieses Jahres während eines dreiwöchigen Urlaubs in Eigenleistung die Fassade unseres Hauses gedämmt. Gleichzeitig wurden von einer Schreiner-Firma neue Fenster eingebaut. Um eine möglichst hohe Dämmleistung zu erreichen, bestellten wir (mit etwa 3 Monaten Vorlauf) Fenster, die mit neuen Rolladenkästen zusammen einen Verbund bilden sollten.
Nachdem wir bereits mit den Arbeiten an der Fassade begonnen hatten, teilte uns der Schreiner mit, die bestellten Fenster seien zwar geliefert worden, aber nicht die Rolladen/Rolladenkästen. Er habe von seinem Lieferanten ständig falsche Auftragsbestätigungen bekommen, sodass es bisher zu keiner endgültigen und korrekten Bestellung/Lieferung habe kommen können. Wir hatten zu diesem Zeitpunkt aber keine Wahlmöglichkeiten mehr und ließen uns von ihm kurzfristig die bestellten Fenster (ohne verbundenen Rolladen/Rolladenkasten) einbauen. Hätten wir das nicht getan, hätten die Arbeiten an der Fassade mindestens vier bis fünf Wochen ruhen müssen und sich dementsprechend erst im kommenden Jahr realisieren lassen. Schließlich hatten wir unseren Zeitplan schon aufgestellt, daran unseren Jahresurlaub ausgerichtet und sogar mit den Arbeiten schon begonnen. Nach dem Einbau der Fenster hat der Schreiner neu vermessen und Rolläden bestellt. In den kommenden Tagen wird er nun in unsere bestehenden Rolladenkästen jeweils einen neuen Rolladen einsetzen und den Kasten dämmen.
Selbstverständlich sind ist die jetzt gewählte Lösung im Grundpreis bereits günstiger als die bestellte. Trotzdem möchte ich mit ihm (bevor er seine Schlussrechnung stellt) noch einmal in aller Ruhe über eine Preisminderung sprechen, die in meinen Augen durchaus gerechtfertigt wäre - nicht nur weil ich die Sache als überaus ärgerlich empfunden habe.
Meine Frage lautet nun: Muss ich die gelieferte Ware vollständig bezahlen oder lässt sich ein Preisabzug rechtfertigen, weil es sich nicht um die ursprünglich bestellte Ware handelt? Und weil es qualitativ auch definitiv die schlechtere Lösung ist? Welche Rolle spielt dabei die Tatsache, dass wir uns mit dem Einbau der Fenster ohne Rolladenkasten einverstanden erklärt haben?
Herzlichen Dank vorab!
Bewertung des Fragestellers
6. Dezember 2009 | 20:11
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