Sehr geehrte Ratsuchende,
anhand Ihrer Darstellung beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Dass tatsächlich gegen Sie ermittelt wird, bezweifle ich sehr stark.
Grundsätzlich ist es so, dass man das Vermögen so verschieben kann, dass eine spätere Scheidung einen geringeren Zugewinn birgt.
Man kann also schon den anderen schädigen, dies müsste man schon Jahre im Voraus `planen` und auch die spätere Scheidung beabsichtigen.
Diese `Vorbereitungen` müssten in Absicht geschehen, um den anderen um seinen Zugewinn zu bringen.
Dies ist bei Ihnen schon nicht der Fall gewesen, auch können es wohl keine Riesenbeträge gewesen sein, die Sie abgehoben haben im 2008 (wenn eine Abhebung überhaupt tatsächlich stattfand).
Aus meiner Sicht müssen Sie nach Ihrer Schilderung hier nichts befürchten.
Was die Anzeige gegen Ihren Ex-Mann anbetrifft, so käme eine Verleumdung (§ 187 StGB
) in Betracht, wenn Ihr Mann mit der angeblichen Anzeige in der Öffentlichkeit `prahlt`.
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