Sehr geehrter Ratsuchender,
ja, die Fahrerlaubnis kann Ihnen im Strafverfahren durch Urteil oder Strafbefehl auch schon vor der MPU entzogen (§ 316 StGB
, § 69 StGB
) und eine Sperre die für Neuerteilung ausgesprochen werden, wenn es bei mehr als 1,59 Promille bleibt.
In der Regel wird aber bei Rad fahrenden Erstäters der Führerschein nicht entzogen.
Mit 20 Tagessätzen Geldstrafe müssen Sie jedoch rechnen.
Sicherlich werden Sie der Polizei den Führerschein schon übergeben haben.
Auch eine vorläufige Entziehung ist möglich.
Die Führerscheinstelle erhält Kenntnis vom Verfahren und wird dann Ihre Eignung zum Führen von Fahrzeugen überprüfen.
Es könnte hilfreich sein, eine/n auf Verkehrsrecht spezialisierte/n Anwältin/Anwalt zu beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Peter Eichhorn
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Danke für die Antwort. In Paragraph 69 StGB gilt es doch nur für Kraftfahrzeuge und nicht alle Fahrzeuge, trifft dieser dann trotzdem bei dem Fall ein?!
Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie haben Recht.
Da Sie kein Kraft-Fahrzeug geführt haben, ist die Fahrerlaubnis nicht zu entziehen.
D.h. die Fahrerlaubnis kann Ihnen nicht auch nicht vorläufig vor einer MPU entzogen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt