Sehr geehrter Fragesteller,
ich würde in solchen Angelegenheiten nur schriftlich verfahren, gerade um eben Nachweise über das behördliche Verhalten zu bekommen.
Die Behörden sind grundsätzlich auch zu entsprechenden Auskünften zum Verwaltungsverfahren verpflichtet.
Sie könnten also durchaus eine Beschwerde mit einem Auskunftsersuchen und der Antragstellung verbinden.
Oder Sie beziehen sich auf Ihren Antrag und bitten um Auskunft, was hier in Ihrer Behörde alles verlangt wird.
Ein augenärztliches Gutachten (Seetest), Personalausweis und Lichtbild sollten hier ausreichend sein.
Erhalten Sie dann keinen Termin oder eine verbindliche Auskunft, können Sie eine Untätigkeitsklage einreichen.
Die Dienstaufsichtsbeschwerde kann man immer einreichen, auch ohne Ablehnung.
Viel Wert hat diese nicht, weshalb man in gängigen Kreisen auch von der „Papierkorbbeschwerde" spricht.
Je nach Amtsleitung kann dies aber vereinzelt trotzdem etwas bringen.
Deshalb sollten Sie schriftlich um Auskunft und Termin bitten, wie von mir skizziert.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke
Rechtsanwalt
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