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Fachaufsichtsbeschwerde auch ohne schriftliche Ablehnung ?

7. Juni 2022 11:24 |
Preis: 60,00 € |

Verwaltungsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo, ich habe bei der Gemeinde in der ich wohne, einen neuen Führschein beantragen wollen, weil ich 2018 eine Lasik an den Augen hatte, wieder 100% sehe und den Eintrag "Beim Fahren muss eine geeignete Sehhilfe getragen werden" ausgetragen lassen wollte. Beim ersten Besuch in der Gemeinde fehlte ein Karteiauszug (gut, mein Fehler) die fehlende Unterschrift aus dem Arztbrief hat man nicht bemängelt, beim zweiten Mal wurde ich wegen der fehlenden Unterschrift auf dem Arztbrief weggeschickt. Der Mitarbeiter der Gemeinde war schlecht gelaunt (Montagstermin und 7.30 Uhr) erst fragte er mich, warum die Unterschrift fehlt, was ich nicht wusste, dann unterstellte er mir, ich hätte den Brief ja selbst schreiben können (was er aber direkt wieder zurücknahm). Als ich mich beschwerte, sagte er mir, ich solle nicht so laut werden, dann schob er meine Unterlagen wieder rüber und war schon wieder im Gespräch mit einem Kollegen vertieft. Ich habe nun einen Arztbrief mit Unterschrift und Stempel angefordert und habe diesen als Kopie nochmals mit Datum von 2018 erhalten. Also eine Kopie des Originals aber diesmal mit Unterschrift und Stempel des stellv. Oberarztes. Da man nirgends nachlesen kann, ob diese Unterlagen ausreichen oder nicht oder wie lange diese gültig sind, bin ich mir nun unsicher, ob ich die Sache, wenn ich jetzt nochmal ein drittes Mal abgelehnt werde, über eine Fachaufsichtsbeschwerde klären lassen kann oder soll, oder nicht, mir liegt ja keine schriftliche Ablehnung vor. Ich muss extra jedes Mal einen Termin bei der Gemeinde einholen (Coronaschutz) und mir frei nehmen und die fertigen einen dort in 5 Minuten ab, wie einen Bittsteller. Was würden Sie mir raten ?

7. Juni 2022 | 11:51

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

ich würde in solchen Angelegenheiten nur schriftlich verfahren, gerade um eben Nachweise über das behördliche Verhalten zu bekommen.

Die Behörden sind grundsätzlich auch zu entsprechenden Auskünften zum Verwaltungsverfahren verpflichtet.

Sie könnten also durchaus eine Beschwerde mit einem Auskunftsersuchen und der Antragstellung verbinden.

Oder Sie beziehen sich auf Ihren Antrag und bitten um Auskunft, was hier in Ihrer Behörde alles verlangt wird.

Ein augenärztliches Gutachten (Seetest), Personalausweis und Lichtbild sollten hier ausreichend sein.

Erhalten Sie dann keinen Termin oder eine verbindliche Auskunft, können Sie eine Untätigkeitsklage einreichen.

Die Dienstaufsichtsbeschwerde kann man immer einreichen, auch ohne Ablehnung.

Viel Wert hat diese nicht, weshalb man in gängigen Kreisen auch von der „Papierkorbbeschwerde" spricht.

Je nach Amtsleitung kann dies aber vereinzelt trotzdem etwas bringen.

Deshalb sollten Sie schriftlich um Auskunft und Termin bitten, wie von mir skizziert.


Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke

Rechtsanwalt


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