Sehr geehrter Ratsuchender,
dieses hängt davon ab, wann Ihre Akte bei der Behörde von der Wiedervorlage auf dem Schreibtisch landet, lässt sich also verläßlich kaum voraussagen.
In der Regel werden aber einige Wochen vergehen, bevor der Haftbefehl erstellt und vollstreckz wird. Mit einer kurzfristigen Durchführung, etwas noch vor Weihnachten, ist nicht mehr zu rechnen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
13. Dezember 2010
|
08:24
Antwort
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