Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wurde 2002 zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung von 9 Monaten verurteilt. Wird diese Strafe im o.g. FZ eingetragen?
eine solche Freiheitsstrafe wird grundsätzlich auch in das Führungszeugnis eingetragen, da die Strafe über 90 Tagessätze liegt (gleichbedeutend mit drei Monaten).
Die Tilgungsfrist beträgt in diesem Falle allerdings nur zehn Jahre (§ 46 Absatz 1 Nummer 2 BZRG
), sodass Ihr Führungszeugnis seit 2012 wieder ohne Eintragung sein sollte. Wenn nicht, können Sie die Löschung verlangen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.