ich habe meinen ehem. RA vor über einem Jahr wie folgt per Email angeschrieben:
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Sehr geehrter Herr XY,
ich möchte die Unterhaltsberechnung neu durchführen lassen und hätte gerne eine tel. Termin dazu vereinbart.
Mit freundlichen Grüßen
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Jetzt, ein Jahr später soll ich bis 30.12.2014 über 323,09.- Euro für eine Erstberatung bezahlen obwohl nie ein tel. Termin(Rückruf) stattgefunden hat und ich mich aufgrund der schlechten Erreichbarkeit schon anderweitig erkundigt und für den selben Fall nochmal bezahlt habe.
Es ist der Vollständigkeit halber zu erwähnen das der besagte RA etwa 5 Tage nach meiner Erstanfrage eine Antwort per Email gesendet hat mit dem Inhalt der auf bereits abgeschlossenes Scheidungsverfahren verwies womit ich nichts anfangen konnte.
Ist das im Ernst deutsches Recht!? Muss ich zahlen? so oder so - eine bodenlose Sauerei!
in Ihrem Fall ist von einem Auftrag an den Rechtsanwalt nicht auszugehen, da Sie ihn per Mail um einen tel. Termin wegen einer neuen
Unterhaltsberechnung gebeten hatten und der Anwalt dieser Aufforderung nicht nachgekommen ist und Ihnen gleich per Mail eine Antwort zusandte, mir der Sie noch nicht einmal etwas anfangen konnten. Aufgrund dessen müssen Sie meines Erachtens nichts zahlen und sollten dies auch so dem Anwalt schreiben.
Weiter sollten Sie auch vorsorglich umgehend den Widerruf Ihres Auftrages erklären, da der Auftrag unter Verwendung von Telekommunikationsmittel (E-Mail) erteilt wurde und der Rechtsanwalt Sie über Ihr Widerrufsrecht nicht informierte hatte.
Stoßen Sie weiter auf Schwierigkeiten bei dem Anwalt, sollten Sie sich an die zuständige Rechtsanwaltskammer wenden.
Mit freundlichem Gruß
Rechtsanwalt
Peter Dratwa
Rückfrage vom Fragesteller1. Januar 2025 | 14:24
Sehr geehrter Herr Dratwa,
vielen Dank für die schnelle schlüssige Antwort, aber sollte man einem Volljuristen nicht unterstellen das er das Gesetzt achtet und strikt danach handelt? Wenn dem so ist, wäre ich Opfer eines beabsichtigten Abzockversuchs geworden oder nicht?
Ich jedenfalls fühle mich verar.. und betrogen.
Außerdem hatte ich Stunden Aufwand für Recherche und Schriftwechselt + die Gebühren hier bei FrageinenAnwalt.de auf denen ich sitzen bleibe oder?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt2. Januar 2025 | 08:53
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Gefühle kann ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts gut nachvollziehen.
Auf Ihren Kosten für Recherche und den Kosten für das Portal bleiben Sie leider sitzen, seien Sie in Zukunft vorsichtig bei der Beauftragung eines Kollegen. Fragen Sie erst nach den Kosten und erteilen dann, wenn Ihnen die Kosten mitgeteilt worden sind, den Auftrag. Dies nur für den Fall, dass es zu einer Beauftragung kommt, was in Ihrem Fall nicht zutrifft.