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Erneuter Ladendiebstahl

19. Juli 2006 17:29 |
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Strafrecht


Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich bin heute im Supermarkt dabei erwischt worden, als ich Lebensmittel im Wert von eta 10 € ohne zu zahlen aus dem Supermarkt entweden wollte.
Der Ladendetektiv sprach mich vorm Verlassen des Geschäfts sofort an und führte mich ins Büro, wo ich alles gestand und die 25 € Gebühr zahlte. Eine Anzeige wurde gestellt, mir wurde Hausverbot erteilt.

Das Problem ist, dass ich vor 3 Monaten bereits einmal in einem anderen Supermarkt erwischt wurde, das Verfahren dann wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde.
Mir ist das ganze so unangenehm.

Mir ist natürlich klar, dass ich jetzt nicht mit einer so simplen "Abwicklung rechnen kann. Können Sie mir sagen, was mich in etwa erwartet? Was soll ich in dem Anhörungsbogen schreiben?
Werde ich wohl vorgeladen?

Ich hoffe, dass sie mir weiterhelfen können!

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre online-Anfrage, die ich unter Berücksichtigung der mitgeteilten Informationen und Ihres Einsatzes summarisch wie folgt beantworten möchte:

Diebstahl wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe sanktioniert. Bei der Festsetzung der Strafe kommt es maßgeblich auf folgende Umstände an:

- Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.
- Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:
die Beweggründe und die Ziele des Täters,
die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,
das Maß der Pflichtwidrigkeit,
die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,
das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie
sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.

Sofern Sie bereits vor 3 Monaten ein Diebstahl von Ihnen begangen worden ist, wird dieser Umstand ebenfalls berücksichtigt. Eine nochmalige Einstellung ist eher unwahrscheinlich. Hier kommt es aber auch darauf an, wie alt Sie sind. Sollte das Jugendstrafrecht (in Ausnahmefällen bis Vollendung des 21. Lebensjahres)Anwendung findet, wäre es möglich, dass das Verfahren nochmals unter Auferlegung einer Auflage eingestellt wird. Anderenfalls ist aufgrund des geringen WErtes mit einer Geldstrafe, falls Sie über kein Einkommen verfügen, mit einer geringen Freieheitsstrafe zur Bewährung zu rechnen. Mein Tip: Entschuldigen Sie sich beim Inhaber des Supermarktes.
Vor der Polizei müssen Sie keine Ausage machen. Nehmen Sie sich einen Rechtsanwalt, der Akteneinsicht und dann alles weitere für Sie in die Wege leiten kann.

Ich wünsche Ihnen Glück.


Mit freundlichen Grüßen

Diane Kirschkowski
Rechtsanwältin


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