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Ermittlungsergebnis in Erfahrung bringen

28. Dezember 2016 16:11 |
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Strafrecht


Beantwortet von

Notar und Rechtsanwalt Oliver Wöhler

Zusammenfassung

Akteneinsicht in die Ermittlungsakten eines Strafverfahrens.

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor einiger Zeit habe ich erfahren, daß gegen mich wegen gewerblicher Urheberrechtsverletzung ermittelt wurde.
Es handelte sich dabei um Uploads auf einem Filehoster.
Da ich aber schon länger nicht mehr in Deutschland lebe und auch nie etwas offizielles in dieser Sache erhalten habe, habe ich mich da nicht weiter drum gekümmert.
Die Ermittlungen gegen insgesamt etwa 20 Beschuldigte, wurden zuerst von der Staatsanwaltschaft Dresden durchgeführt und dann später an die jeweiligen Staatsanwaltschaften in den Wohnorten der Beschuldigten abgegeben.
Diese Staatsanwaltschaften stellten die Ermittlungen dann entweder gegen Auflagen oder sogar Auflagenlos ein.
Nun meine Frage. Wie kann ich in Erfahrung bringen, was aus meiner Ermittlung geworden ist? Ich habe jetzt einzig das Aktenzeichen der Gesamtermittlung in Dresden in Erfahrung bringen können.
Ist es einem Anwalt damit möglich einfach nachzufragen? Muss eventuell auch Akteneinsicht beantragt werden? Oder sind noch weitere Schritte notwendig?
Die Staatsanwaltschaft Dresden konnte die Ermittlung in meinem Fall ja nirgends hin abgeben, also gehe ich davon aus, daß die Sache dort weiterbearbeitet wurde.
Ich gehe auch in meinem Fall davon aus, daß das Verfahren eingestellt wurde, aber ich möchte gerne Gewissheit haben.
Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ein Rechtsanwalt kann in der Tat Akteneinsicht beantragen und so herausfinden was auch dem Ermittlungsverfahren geworden ist. In bestimmten Fällen reicht es auch aus sich per Vollmacht für den Beschuldigten zu legitimieren und nachzufragen wie der Stand der Ermittlungen ist. Man erfährt dann ob bereits eingestellt wurde oder ob die Ermittlungen andauern. Details erfährt man aber nur über eine Akteneinsicht.

Sie können sich gerne per mail direkt an mich wenden, ich würde Ihnen dann eine Vollmacht zukommen lassen. Ich muss darauf hinweisen das die Kosten der Akteneinsicht nicht von den Kosten hier abgedeckt sind.
Sollte das Verfahren nicht eingestellt worden sein würde die Staatsanwaltschaft eine Frist setzen um sich zur Sache einzulassen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht

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