Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne möchte ich Ihre Frage auf der Grundlage Ihrer Angaben im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten.
Die Frage, ob Sie diese Zahlung annehmen sollen oder nicht, lässt sich leider so pauschal nicht beantworten. Zum einen handelt es sich nicht um eine rechtliche, sondern eine wirtschaftliche Frage und zum anderen ist ja der Wert des Grundbesitzes nicht bekannt. Damit ich Ihnen dennoch einen Rat erteilen und Sie unterstützen kann, bitte ich Sie mir die folgenden Fragen zu beantworten:
Wer ist der Erblasser?/Wer ist verstorben?
Wem hat das Haus vor dem Erbfall gehört? Dem Erblasser allein?
Gibt es ein Testament?
Wissen Sie, ob Sie Erbin geworden sind oder Vermächtnisnehmerin?
Ich freue mich von Ihnen zu hören.
Herzliche Grüße
Michael Krämer
Rechtsanwalt
17. September 2021
|
02:22
Antwort
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